Zweite Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Hammelburg (BGS-EWS) vom 18.12.2003



Aufgrund der Art. 5,8 und 9 des Kommunalabgabengesetztes erlässt die Stadt Hammelburg folgende

Satzung


§ 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Hammelburg (BGS-EWS) vom 23.11.1994 wird wie folgt geändert:

  1. In § 5 Abs. 7 Satz 5 ist der komplette Wortlaut "Der Erstattungsbetrag ist vom Zeitpunkt der Entrichtung des ursprünglichen Beitrages an nach § 238 AO zu verzinsen." ersatzlos zu streichen.
  2. Bei § 15 Abs. 2 ist das Wort "sechstel" zu streichen und durch das Wort "zwölftel" zu ersetzen.
§ 2
Diese Satzung tritt am 01.01.2004 in Kraft.


Hammelburg, 18.12.2003

STADT HAMMELBURG

Ernst Stross, Erster Bürgermeister