Bekanntmachung - Reinhaltung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze

Bekanntmachung über die Reinhaltung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze

In der letzten Zeit ist immer wieder festzustellen, dass der Reinigungspflicht der Ei­gentümer und der zur Nutzung dinglich Berechtigten von Gründstücken teilweise keine oder nur eine unzureichende Beachtung geschenkt wird.

Hierzu zählt auch insbesondere die Verpflichtung zur Beseitigung von Gräsern und Unkraut. 

Die Reinigungspflichten wurden mit Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter in der Stadt Hammelburg vom 12.06.2006 auf die Anlieger übertragen.

Danach sind zur Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze die Eigentü­mer der angrenzenden Gründstücke, bzw. die zur Nutzung dinglich Berechtigten von Grundstücken verpflichtet.

Dies gilt ebenso für Grundstücke von Hinterliegern, die über ein Vorderliegergrund-stück an öffentliche Straßen angeschlossen sind.

Als angrenzend gelten auch Grundstücke, die von der öffentlichen Verkehrsfläche durch Stützmauern, Böschungen, Straßen- und Baumgräben, Rasen- und Anlage­streifen sowie sonstige nicht bebaubare Restflächen getrennt sind.

Die Stadt Hammelburg bittet daher alle Anlieger, den genannten Verpflichtungen nach der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter nachzukommen, um bei einem saube­ren und damit positiven Erscheinungsbild unserer Stadt mitzuwirken.

Hammelburg, 23.09.2010

Stadt Hammelburg, gez. Ernst Stross, Erster Bürgermeister

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