Bekanntmachung - Verunreinigungen durch Hundekot

Bekanntmachung über Verunreinigungen durch Hundekot  

Der Hund gilt für viele Menschen als der beste Freund. Er ist auch Spielgefährte für unsere Kinder und Begleiter unserer älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger.

Die meisten Hundebesitzer tun alles für ihre Lieblinge und verhalten sich rücksichts­voll, indem sie die "Hinterlassenschaften" ihres Tieres beseitigen. Dennoch gibt es leider auch viele Hundehalter, die sich dieser Selbstverständlichkeit entziehen und sich trotz der Verpflichtung zur unverzüglichen Beseitigung des Hundekots, nicht an die rechtlichen Regelungen halten.

Das Stadtbild wird beeinträchtigt und in Kothaufen zu treten ist nicht jedermanns Vergnügen.

Für ein gutes Miteinander ist gegenseitiges Respektieren und Rücksichtnahme un­umgänglich. 

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf § 4 Abs. 1 Buchst. a der Hundehal­tungsverordnung der Stadt Hammelburg, wonach Straßen, Gehwege und Grünanla­gen nicht durch Hundekot verunreinigt werden dürfen. Wir bitten daher alle Hunde­halterinnen bzw. Hundehalter, etwaige Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen.

Sofern Sie den genannten Verpflichtungen zuwiderhandeln, verhalten Sie sich ord­nungswidrig und müssen mit einer Geldbuße von 30,00 € rechnen.

Darüber hinaus bitten wir auch um Beachtung der Anleinpflicht gem. § 1 in Verbin­dung mit § 6 der Hundehaltungsverordnung der Stadt Hammelburg für die dort ge­nannten Hunderassen.

Für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme im Zuge eines sauberen Stadtbildes bedanke ich mich.

Hammelburg, 23.09.2010

Stadt Hammelburg, gez. Ernst Stross, Erster Bürgermeister

 

 

 

 

  

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Seit Sommer 2008 liegt das aktuelle Einzelhandelsgutachten der GMA Ludwigsburg vor.

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