Gundprinzipien der Förderung
Wegweiser für Ihre Existenzgründung
GRUNDPRINZIPIEN DER FÖRDERUNG
- Antragstellung über die Hausbank (Hausbankprinzip)
Das Einbeziehen von Fördermitteln in die Finanzierung Ihres Gründungsvorhabens ist ohne die Dienstleistung Ihrer Bank nicht realisierbar. Nicht nur, dass das von Ihnen gewählte Kreditinstitut eine Hilfestellung bei der Gesamtfinanzierung leistet - der Antrag bei der zuständigen Bewilligungsstelle hat meist über die Hausbank zu erfolgen.
- Zeitpunkt der Antragstellung (Vorbeginnsklausel)
Zum Zeitpunkt der Beantragung der Mittel darf mit dem zu fördernden Vorhaben noch nicht be gonnen worden sein. Nahezu alle öffentlichen Förderprogramme setzen das voraus, obwohl mittlerweile bestimmte Ausnahmen zugelassen sind.
Das heißt also:
1. Schritt: Fördermittel beantragen
2. Schritt: Bei Förderungen mit Mitteln aus dem EFRE-Fonds muss die Gewährung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns abgewartet werden.
3. Schritt: Verträge abschließen und Bestellungen für Maschinen oder Waren und Material auslösen.
Die Anmeldung des Gewerbes ist jedoch "unschädlich". Sie dürfen aber keine "wesentlichen wirtschaftlichen Verpflichtungen" eingegangen sein. Meist reicht es aus, wenn das Datum der Antragstellung durch eine Aktennotiz über ein Gespräch mit Ihrer Hausbank nachgewiesen ist. Das Einbeziehen öffentlicher Fördermittel in Ihr Vorhaben muss daraus erkennbar sein.
Der Zeitpunkt der Antragstellung birgt jedoch weitere Gefahren: Das Genehmigungsverfahren dauert zuweilen mehrere Monate. Es besteht keine Gewähr, dass die beantragten Mittel auch tatsächlich bewilligt werden. Eine Unterschätzung dieser Zeitspanne hat schon häufig zu akuten Zahlungs schwierigkeiten geführt, weil die fälligen Rechnungen dann mit teuren Bankkrediten zu begleichen waren.
- Kein Rechtsanspruch
Die bewilligende Einrichtung (z. B. KfW) entscheidet über den Antrag. Nach Ablehnung ist lediglich Einspruch möglich, jedoch ohne Einschaltung des Rechtsweges. Kein Rechtsanspruch auf die Bewilligung und Zuteilung von Fördermitteln ! Anspruch kann nicht eingeklagt werden.
- Anteilsfinanzierung durch den Antragsteller
Bei fast allen Förderprogrammen hat sich der/die Gründer/in an der Finanzierung durch eigene Mittel zu beteiligen. Hintergedanke: Der/die Gründer/in ist bereit, ein Mindestmaß an eigenem Risiko zu übernehmen. Nur dann ist eine Förderung möglich. Eigenmittel sind z. B.: Bargeld, Kapitalanlagen, Sachwerte, vorhandene Ausstattung. Von Seiten der Bank sind ca. 15 % Eigenkapital und mehr "gerne gesehen" ! Eigenmittel sind häufig programmspezifisch festgelegt oder als Orientierung angegeben.
- Bankübliche Besicherung
Es gilt der Grundsatz: Kein Kredit ohne Sicherheit !
Denn die Bank oder Sparkasse, welche die Fördermittel beantragt, ist Schuldner gegenüber den mittelverwaltenden Banken, z. B. KfW oder LfA.
Sicherheiten: Eintragen einer Grundschuld auf Immobilien, Lebensversicherungen oder persönliche Bürgschaften von Verwandten.
Falls keine Sicherheiten zur Verfügung stehen, übernehmen evtl. Kreditgarantiegemeinschaften oder spezielle Banken (in Bayern: LfA Förderbank Bayern) die Bürgschaft für einen Kredit. Dies ist von der Prüfung des Falles abhängig. Bei bedeutsamen Investitionsvorhaben übernimmt auch der Bund die Bürgschaft.
- Zweckgebundener Mitteleinsatz
Die Förderprogramme haben einen bestimmten Zuwendungszweck.
Für den Existenzgründungsbereich sind sie überwiegend auf die Mitfinanzierung von Investitionen ausgerichtet. Das erste Warenlager zählt als förderfähige Investition.
Anlaufkosten wie z. B. Mieten, Aufwendungen für Personal, Energie und Werbung, sind nur bedingt förderfähig.
- Förderung tragfähiger Vollexistenzen
Ziel der öffentlichen Finanzierungshilfen ist es, die gewerbliche Wirtschaft nachhaltig zu fördern.
Das trifft nur zu, wenn das Gründungsvorhaben "hauptberuflich" durchgeführt wird.
Nebenberufliche Unternehmungen werden nur in Ausnahmefällen gefördert (z. B. KfW-Stargeld).
- Kombinationsmöglichkeit (Kumulation)
Teilweise ist es erlaubt, bestimmte Förderprogramme für Investitionsmaßnahmen kumulativ, d. h. anhäufend oder ergänzend, zu nutzen.
Es ist nahezu unmöglich die Kombinationsvarianten zu überblicken. Das liegt daran, dass zusätzlich Bemessungsgrenzen, Höchstwerte und die Art der geförderten Maßnahmen beachtet werden müssen.
Beim Zusammenstellen "der jeweiligen" Programme hilft das Fachwissen der Hausbank.
Das Landratsamt Bad Kissingen, Sg. Wirtschaftsförderung, ist in enger Zusammenarbeit mit der Regierung von Unterfranken, Wirtschaftsabteilung, ebenfalls zu Beratungen bereit.
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