Welche Zuschussprogramme kommen in Frage ?

WELCHE ZUSCHUSSPROGRAMME KOMMEN IN FRAGE?

Der Landkreis Bad Kissingen gehört zum Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur". Hier ist der Einsatz aus Mitteln der Bayerischen Regionalen Förderprogramme möglich, deren vorrangiges Ziel die Schaffung und der Erhalt bzw. Sicherung von Dauerarbeitsplätzen ist.

Wer wird gefördert?

Es können derzeit Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) der Industrie, des Handwerks und handwerksähnlichen Gewerbes, des Handels, des Fremdenverkehrs- und des Dienstleistungs-gewerbes gefördert werden. Als kleine Unternehmen gelten Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme unter € 10 Mio. Als mittlere Unternehmen gelten Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, einem Umsatz unter 50 Mio. € bzw. einer Bilanzsumme von max. 43 Mio. €.

Von der Regionalförderung sind gewisse Wirtschaftsbereiche ausgeschlossen. Hierzu zählen u.a.:

Land und Forstwirtschaft, Abbau von Sand, Kies, Ton, Steinen, Energie- und Wasserversorgung,

Baugewerbe, Einzelhandel, soweit nicht Versandhandel, Transport- und Lagergewerbe, Kranken-häuser, Kliniken, Sanatorien und Altenheime, Bereiche der Kunstfaserindustrie, Bereiche der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (gemäß Anhang I der EU-Verordnung, zuletzt geändert 2006).

Was wird gefördert?

Als grundsätzlich förderfähig werden Investitionsvorhaben im Bereich Industrie, Handwerk, Handel und Dienstleistungsgewerbe angesehen, die den Primäreffekt erfüllen, d. h. der Umsatz wird mehrheitlich überregional getätigt. Hierzu zählen: Die Errichtung, die Erweiterung, die Umstellung oder grundlegende Modernisierung/Rationalisierung, der Erwerb und die Verlagerung einer gewerblichen Betriebsstätte; Maßnahmen zur Diversifikation oder marktwirksamen Anwendung neuer Technologien.

Die Mindestinvestitionssumme beträgt in der Regel bei Rationalisierungs- und Modernisierungs-investitionen bzw. bei Erweiterungsinvestitionen € 500.000. In besonders regionalwirtschaftlich bedeutsamen Vorhaben kann die Mindestinvestitionssumme bis auf € 250.000 reduziert werden, sofern mindestens 20 Dauerarbeitsplätze gesichert oder 10 neue geschaffen werden. Im Landkreis Bad Kissingen gilt generell als Mindestinvestitionssumme € 250.000.

Zu den förderfähigen Kosten können bei kleinen Unternehmen bis zu 20 %, bei mittleren Unternehmen bis zu 10 % Zuwendung gewährt werden. Generell kommen für die Förderung nur solche Investitionen in Betracht, die ausgehend vom Volumen oder von der Zahl der geschaffenen Dauerarbeitsplätze eine besondere Anstrengung des Betriebes erfordern.

Wie wird gefördert?

Die Förderung, global als Zuwendung bezeichnet, kann als Investitionszuschuss oder als Zinszuschuss zur Herabzinsung eines LfA-Darlehens gewährt werden. Des Weiteren steht das Sonderprogramm Tourismus für gewerbliche Übernachtungsbetriebe zur Verfügung. Gefördert werden soll hier vorrangig die qualitative Verbesserung des vorhandenen Angebots. Die Abwicklung und die Zuwendungsgewährung erfolgt auf der Grundlage der Bayerischen regionalen Förderungsprogramme. Im Sonderprogramm ist in der Regel nur die Zinszuschussvariante möglich (zinssubventionierte Darlehen.)

Die Regierung von Unterfranken steht Ihnen für ein umfassendes Beratungsgespräch über Fördervoraussetzungen und die mögliche Förderhöhe gerne zur Verfügung.

Ansprechpartner: Frau Gisela Götz-Müller - Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Tel.: 0931 / 380-1225 - Fax: 0931 / 380-2225

Herr Bernd Lother - Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Tel. 0931/380-1260 - Fax: 0931/380-2260

  • Bayerisches Programm zur Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen (BayTOU)

Das Programm ist auf technologisch und wirtschaftlich risikobehaftete Entwicklungs-vorhaben zugeschnitten. Förderfähig sind dabei Personal- und Materialkosten, die projekt-bezogene Beratung sowie die Projektbegleitung durch Technologie- und Gründerzentren bzw. Seed-Capital-Gesellschaften. Fördersatz: 35 %. Weitere Informationen zu diesem Programm und den weiteren Technologieförderprogrammen des Staatsministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Technologie erhalten Sie bei der

Innovationsberatungsstelle Nordbayern

LGA (Landesgewerbeanstalt Bayern), Tillystraße 2, 90431 Nürnberg,

Tel.: 0911/6554140, Fax: 0911/6554151, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. Internet: http://www.lga.de


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