Welche Darlehensprogramme kommen in Frage ?
Wegweiser für Ihre Existenzgründung
WELCHE DARLEHENSPROGRAMME KOMMEN IN FRAGE ?
- Staatliche Darlehensförderprogramme kommen insbesondere für Gründer von Unternehmen mit überschauberem Kapitalbedarf in Frage. Sie bieten im Vergleich zur normalen Bankfinanzierung üblicherweise günstigere Zinsen, haben eine längere Laufzeit, günstigere Rückzahlungsbedingungen und Ihre Hausbank kann ganz oder teilweise von der Rückhaftung freigestellt werden (Haftungsfreistellung) und ist deshalb eher bereit, das Vorhaben insgesamt zu finanzieren.
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ERP-Kapital für Gründung ( KfW - Unternehmerkapital - )
Ein wichtiger Baustein ist das bundesweit einsetzbare ERP-Kapital für Gründung.
Bei diesem Programm fällt im ersten Jahr keine Belastung durch Tilgung und Zins an. Insgesamt sind die ersten sieben Jahre von der Tilgung befreit. Eine bankmäßige Absicherung durch die durchleitenden Banken ist nicht erforderlich. Das Kapital für Gründung setzt voraus, dass Sie über Eigenkapital in Höhe von mindestens 15 % des Vorhabens verfügen. Das Darlehen beträgt bis zu 25 % des Finanzierungsbedarfs. Darlehenshöchstbetrag: 500.000 EUR.
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Startkredit der LfA Förderbank Bayern
Ein weiterer wichtiger Baustein in Bayern ist der vom Freistaat finanzierte Startkredit.
Für Existenzgründer können Kredite von 12.000 EUR bis zu insgesamt 310.000 EUR zu Vorzugskonditionen gewährt werden. Der Finanzierungsanteil des Darlehens beträgt einheitlich
40 % des förderfähigen Vorhabens. Es sind bankübliche Sicherheiten zu stellen. Für dieses Existenzgründerdarlehen können die Hausbanken eine Haftungsfreistellung von bis zu 70% oder Bürgschaften von bis zu 80 % beantragen.
- Startkredit 100 der LfA Förderbank Bayern
Gründer, die mit dem Startkredit gefördert werden, können zusätzlich den Startkredit 100 zu Vorzugskonditionen erhalten und bis zu 100% ihres Vorhabens damit finanzieren. Die Hausbanken können auch für diese Ergänzung eine Haftungsfreistellung von bis zu 70% für Gründungsvorhaben und bis zu 50 % für Wachstumsvorhaben beantragen. Der Darlehensmindestbetrag beläuft sich hierbei auf 2.500 EUR, der Höchstbetrag auf 1,5 Mio. EUR.
- KfW Unternehmerkredit
Auf Bundesebene werden Existenzgründer außerdem durch den KfW Unternehmerkredit (Darlehenshöchstbetrag 10 Mio. EUR) gefördert. Dieses Programm kann auch für bayerische Gründer interessant sein; da hier auch die Finanzierung von Betriebsmitteln möglich ist. Vom Unternehmer sind bankübliche Sicherheiten zu stellen.
- KfW-Startgeld
Mit dem KfW-Startgeld werden gerade Gründer mit geringem Finanzierungsbedarf gefördert. Der Darlehenshöchstbetrag liegt bei 50.000 EUR. Der Finanzierungsbedarf kann zu 100% abgedeckt werden. Die Haftungsfreistellung der Hausbank beträgt 80%. Gefördert werden können sowohl gewerbliche als auch freiberufliche Gründungen (einschl. Heilberufe), Unternehmensübernahmen und aktive Beteiligungen am Unternehmen. Die Gründungen können zunächst auch im Nebenerwerb erfolgen. Form und Umfang der Besicherung werden zwischen dem Antragsteller und seiner Hausbank vereinbart.
- KfW-Mikrodarlehen
Das KfW.-Mikrodarlehen ist für Gründungen mit einem maximalen Finanzierungsbedarf von 25.000 Euro möglich, ähnlich wie beim Startgeld kann es auch bei Nebenerwerbsgründungen beantragt werden. Die Förderung ist innerhalb der ersten drei Jahre nach Aufnahme der Selbständigkeit möglich. Der Finanzierungsbedarf (auch Betriebsmittel) kann bis zu 100% abgedeckt werden. Eine Kombination mit anderen Förderkrediten ist nicht möglich. Der Kredit wird i.d.R. banküblich besichert. Die Haftungsfreistellung beträgt 80%, da der Europäische Investmentfond dieses Programm unterstützt. Dieses Darlehen gibt es auch die Variante „Mikro 10“, mit einem Höchstbetrag von 10.000 Euro und einem Mindestbetrag von 5.000 Euro, bei ansonsten gleichen Konditionen.
Programmkombination
Die genannten Programme können teilweise auch untereinander kombiniert werden, d. h. es können mehrere Förderprogramme nebeneinander in Anspruch genommen werden. Welches Programm oder welche Programmkombination jeweils am günstigsten ist, hängt von der individuellen Situation des Gründers, der Art des Gründungsvorhabens und den jeweiligen Konditionen ab.
Weitere Auskünfte erteilen:
Zum Startkredit
LfA Förderbank Bayern
Königinstraße 17
80539 München
Tel.: 089/2124-0
Fax: 089/2124-2440
E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Internet: http://www.lfa.de
zum KfW-Unternehmerkapital und KfWUnternehmerkredit sowie KfW-Startgeld und KfW-Mikrodarlehen
KfW Mittelstansbank
Niederlassung Bonn)
Ludwig-Erhard-Platz 1-3
53179 Bonn
Niederlassung Berlin:
Charlottenstr. 33/33a
10117 Berlin
Tel.: 01801 / 24 11 24 Infoline und Beratung
E-Mail:
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Internet: http://www.kfw-mittelstandsbank.de
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