Hilfe bei fehlenden Sicherheiten
Wegweiser für Ihre Existenzgründung
WELCHE HILFEN GIBT ES BEI FEHLENDEN SICHERHEITEN ?
Bei der Vergabe von Krediten fordern die Banken Sicherheiten vom Kreditnehmer. Dies gilt auch für öffentliche Darlehen, wenn diese – wie üblich – im Eigenrisiko der Banken ausgereicht werden. Auch bei fehlenden eigenen Sicherheiten gibt es jedoch Hilfen:
- Für die Mittel aus dem KfW-Unternehmerkapital (siehe S. 10) ist eine bankmäßige Absicherung durch die durchleitenden Banken generell nicht erforderlich. Die Mittel haften unbeschränkt und erfüllen somit Eigenkapitalfunktion.
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Für Darlehen zur Existenzgründung können die Hausbanken eine Haftungsfreistellung von bis zu 70% (bei den von der LfA Förderbank Bayern ausgereichten Darlehen) beantragen, bei den Krediten KfW-Startgeld und KfW-Mikrodarlehen sind obligatorisch 80% vorgesehen.
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Um kleinen Unternehmen, die nicht über genügend Sicherheiten verfügen, die Kreditaufnahme zu ermöglichen, können Bürgschaften für die Wirtschaftsbereiche Handwerk, Handel, Gartenbau, Hotel- und Gaststättengewerbe über die Bürgschaftsbank Bayern GmbH und für mittelständische Industrie- und Dienstleistungsbetriebe sowie freie Berufe über die LfA-Förderbank Bayern beantragt werden.
Kontaktadressen:
Bürgschaftsbank Bayern GmbH
Max-Joseph-Str. 4
80333 München
Telefon: (089) 54 58 57-0
Telefax: (089) 54 58 57-9
E-mail:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Internet: http://www.bb-bayern.de
LfA Förderbank Bayern
Königinstraße 17
80539 München
Tel.: 089/2124-0
Fax: 089/2124-2440
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Internet: http://www.lfa.de
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