Hinweise zum Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz

Wegweiser für Ihre Existenzgründung

AUFSTIEGSFORTBILDUNGSFÖRDERUNGSGESETZ (AFBG)

  • Das AFBG verfolgt das Ziel, die berufliche Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen, die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses zu stärken und potenziellen Existenzgründern einen Anreiz zum Schritt in die Selbständigkeit zu geben.
  • Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung in grundsätzlich allen Berufsbereichen und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird (Vollzeit, Teilzeit, schulisch, außerschulisch, mediengestützt oder als Fernunterricht). Die Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft.
  • Antragsteller dürfen jedoch grundsätzlich noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist. Hochschulabschlüsse sind ebenfalls nicht Gegenstand der AFBG-Förderung.
  • Eine Altersgrenze besteht im AFBG nicht.
  • Das neue Meister-BaföG betrifft recht unterschiedliche Zielgruppen. In der Regel die bereits im Berufsleben stehenden Fachkräfte. Um mehr über die umfangreichen Fördermöglichkeiten zu erfahren, steht eine ganze Palette von Informationsmitteln bereit.
    Im Internet unter www.meister-bafoeg.info erhält man weitere Info´s und auch Antragsformulare zum Download. An jedem Werktag zwischen 8.00 und 20.00 Uhr, sowie am Samstag von 8.00 bis 14.00 Uhr, bieten die Fachministerien eine gebührenfreien Hotline 0800-MBAFOEG (0800-622 36 34) an. Einschlägige Beratung, Antragsformulare und weiterreichende Info´s erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung an Ihrem Wohnort (in Bayern an den Landratsämtern eingerichtet !).

    Wenn Sie bereits Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz in den vergangen 2 - 3 Jahren erhalten haben, ist ggf. ein sog. Existenzgründungs-Erlass möglich. Der Staat subventioniert Ihre Existenzgründung mit bis zu 66 % der ursprünglich bewilligten Maßnahme-Darlehen.



    Kontakt:

    Landratsamt Bad Kissingen
    Ausbildungsförderung
    Frau Martina Meiser
    Obere Markstr. 6
    97688 Bad Kissingen

    Tel.: 0971/801-2411, Fax: -3333

    e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

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