Hinweise zum Handwerksrecht

Wegweiser für Ihre Existenzgründung

WISSENSWERTES ZUM HANDWERKSRECHT

Was Handwerk ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um ein Handwerk selbständig ausüben zu dürfen, die Grundlagen der Berufsbildung im Handwerk sowie die Struktur der Organisationen des Handwerks sind im Wesentlichen im Gesetz zur Ordnung des Handwerks, kurz Handwerksordnung, geregelt.

Danach gehört ein Gewerbe dann zum Handwerk, wenn es handwerksmäßig betrieben wird und in einer der Anlagen der Handwerksordnung aufgeführt ist. Man unterscheidet zwischen zulassungspflichtigen Handwerken, zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben. Auf eine exakte Definition des Handwerks hat der Gesetzgeber jedoch verzichtet. Das Handwerk erhält dadurch Raum, sich an wirtschaftliche und technische Entwicklungen anzupassen.

Die Handwerkskammer für Unterfranken

Die Handwerkskammer für Unterfranken als Körperschaft des öffentlichen Rechts vertritt die Interessen des regionalen Handwerks gegenüber Politik und Öffentlichkeit und nimmt die ihr vom Gesetzgeber übertragenen hoheitlichen Aufgaben in eigener Zuständigkeit wahr. Gleichzeitig versteht sich die Handwerkskammer für Unterfranken auch als modernes Kompetenz- Dienstleistungszentrum des Handwerks für die Handwerkerinnen und Handwerker in Unterfranken.

Sie möchten ein Handwerk selbständig ausüben?

Der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften gestattet. Die Entscheidung, ob die Voraussetzungen für die Eintragung erfüllt sind, trifft die Handwerkskammer für Unterfranken. Dort wird auch die Handwerksrolle geführt.

Wird ein zulassungsfreies Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe selbständig betrieben, so ist hierzu eine Eintragung im Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und / oder handwerksähnlichen Gewerbe erforderlich. In diesem Fall sind keine besonderen Eintragungsvoraussetzungen nachzuweisen. Es ist lediglich eine Eintragung bei der Handwerkskammer für Unterfranken erforderlich.

Sie möchten sich im Handwerk selbständig machen? Die Handwerkskammer für Unterfranken wird Ihnen gerne weiterhelfen. Als Ansprechpartnerin für den Landkreis Bad Kissingen steht Ihnen Frau Utermöhlen von der Hauptverwaltung Würzburg, Rennweger Ring 3, 97070 Würzburg, gerne zur Verfügung. Sie erreichen Frau Utermöhlen unter der Rufnummer 0931/30908-1185 oder per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. .

Bei betriebswirtschaftlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Dipl.-Kfm. Wolfgang Stumpf von der Außenstelle in Bad Neustadt, Gartenstraße 5, 97616 Bad Neustadt/Saale. Sie erreichen Herrn Stumpf unter der Telefonnummer 09771/991400 oder per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. .

Weitere Informationen zur Eintragung in die Handwerksrolle und zum Serviceangebot der Handwerkskammer für Unterfranken finden Sie auch im Internet unter www.hwk-ufr.de.

Weitergehende Auskünfte erhalten Sie auch beim Landratsamt Bad Kissingen, Sachgebiet 30, Tel. 0971/801-3170 durch Frau Kaiser.

Einzelhandelsgutachten der Stadt Hammelburg

Seit Sommer 2008 liegt das aktuelle Einzelhandelsgutachten der GMA Ludwigsburg vor.

Auf ca. 130 Seiten wird ...

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