Wissenswertes zum Handelsgewerbe
Wegweiser für Ihre Existenzgründung
WISSENSWERTES ZUM HANDELSGEWERBE
Nicht jedes GEWERBE ist Handelsgewerbe. Handel im volkswirtschaftlichen Sinne ist die Gesamtheit der Tätigkeiten, die den Güterumlauf vom Produzenten zum Konsumenten vermittelt.
Handelsgewerbe ist jedes Grundhandelsgewerbe. Hierzu zählen beispielsweise der Einkauf und das Weiterveräußern von Waren (unverändert, bearbeitet oder verarbeitet), das fabrikmäßige Be- und Verarbeiten von Waren für andere, die Tätigkeiten von Handelsmaklern, Versicherungsgesellschaften, Handelsvertretungen, Verlags-, Buch- und Kunsthändlern usw.
Wichtigste gesetzliche Grundlage des Handelsrechts ist das, in fünf Bücher gegliederte, Handelsgesetzbuch (HGB), das gleichzeitig mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) am 01.01.1900 in Kraft trat. Das HGB ist für die wirtschaftliche Betätigung der meisten gewerblichen Unternehmer relevant.
Die Industrie- und Handelskammer
Die IHK ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts die regionale Selbstverwaltungsorganisation aller gewerblichen Unternehmen mit Ausnahme des Handwerks. Sie vertritt die Interessen Ihrer Mitglieder, berät, erstellt Gutachten und nimmt Lehrabschlussprüfungen ab usw. Die Daten von Gewerbeanzeigen im Stehenden Gewerbe werden der IHK übermittelt.
Die Industrie- und Handelskammer wird Ihnen weiterhelfen. Ihre Hauptgeschäftsstelle finden Sie in 97082 Würzburg, Mainaustraße 33, Tel. 0931/4194-0, die Zweigstelle in 97422 Schweinfurt, Karl-Götz-Straße 7, Tel. 09721/7848-0.
Die Internetadresse lautet: http://www.wuerzburg.ihk.de
Die E-Mail-Adresse lautet:
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