Hinweise zum Baugenehmigungsverfahren

Wegweiser für Ihre Existenzgründung

BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN

HINWEISE FÜR DIE ERRICHTUNG ODER NUTZUNGSÄNDERUNG GEWERBLICHER GEBÄUDE ODER BÜRORÄUME

Ob Sie für die gewerbliche Nutzung eines Gebäudes oder auch nur einzelner Räume eines Gebäudes eine Baugenehmigung brauchen, hängt von vielen Faktoren ab.

Es ist z.B. entscheidend:

  • wie das Grundstück eingestuft ist, z.B. als Allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet
  • wie viele Beschäftigte dort arbeiten
  • ob mit Besuchern/Kunden zu rechnen ist
  • welche Öffnungszeiten/Arbeitszeiten vorgesehen sind usw.

Da es immer auf den Einzellfall ankommt, sind wir gerne bereit Sie bzw. Ihren Planfertiger zu beraten oder offen stehende Fragen abzuklären. Eine Bauberatung kostet Sie nichts, erspart aber häufig Umplanungen.

Ihre Ansprechpartner im Landratsamt Bad Kissingen, Sachgebiet Bauservice:

Leiter der Abteilung Bauen

und Umweltschutz: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Tel. 0971/801-4170

Baurecht: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Tel. 0971/801-4040

Bautechnik: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Tel. 0971/801-4100

Der Bauantrag

  • Der Bauantrag ist mit den entsprechenden amtlich eingeführten Vordrucken zu stellen. Diese erhalten Sie entweder im Schreibwarenhandel oder können unter www.stmi.bayern.de/bauen herunter geladen werden.
  • Der Bauantrag ist über die Gemeinde (Stadt, Markt oder Verwaltungsgemeinschaft) des Bauortes einzureichen. Diese muss darüber entscheiden, ob das Einvernehmen in planungsrechtlicher Hinsicht erteilt oder versagt wird. Zuständig ist dabei der Gemeinderat oder der Bauausschuss. Diese Gremien tagen nur in bestimmten Zeitabständen. Die Gemeindeverwaltung leitet den Bauantrag mit ihrer Stellungnahme dann an das Landratsamt zur Prüfung und Genehmigung weiter.
  • Als Bauherr können Sie wesentlich zur Beschleunigung des Baugenehmigungsverfahrens beitragen, wenn Ihr Bauantrag eindeutig formuliert und mit vollständigen Unterlagen in dreifacher Ausfertigung eingereicht wird. Auch ist eine ordnungsgemäße Nachbarbeteiligung unbedingt erforderlich.
  • Zum Teil ist es Zum Teil ist es erforderlich, bei der Bearbeitung Ihres Bauantrages Fachbehörden (z. B. Straßenbauamt, Gewerbeaufsichtsamt, Amt für Landwirtschaft und Forsten usw.) einzuschalten. Dies kann zusätzlichen Zeitaufwand verursachen.

Freistellungsverfahren:


Der Anwendungsbereich des Genehmigungsfreistellungsverfahrens ist zum 1.1.2008 erweitert worden. Dieses gilt nun für alle Bauvorhaben bis zur Sonderbaugrenze, die im Bereich eines Bebauungsplanes liegen und die Festsetzungen sowie die weiteren Voraussetzungen einhalten.

Nutzungsänderungen:

Für die Änderung der Nutzung vorhandener Gebäude oder Grundstücke gelten grundsätzlich die obigen Ausführungen.

Allerdings kann eine Nutzungsänderung genehmigungsfrei sein, wenn für die neue Nutzung keine anderen öffentlich-rechtlichen, insbesondere planungsrechtlichen Vorschriften gelten wie für die bisherige.

Vorbescheid:

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Bauabsichten sich nach Ihren Vorstellungen verwirklichen lassen, empfiehlt es sich, eine schriftliche Anfrage (Bauvoranfrage) an die Baugenehmigungsbehörde zu stellen. Diese Anfrage ist wie der Bauantrag in dreifacher Ausfertigung mit den für eine Beurteilung erforderlichen Unterlagen bei der für Ihren Bauort zuständigen Gemeindeverwaltung einzureichen. Hier kann jedoch nicht das gesamte Bauvorhaben an allen erforderlichen Vorschriften gemessen werden, dies ist Aufgabe des Baugenehmigungsverfahrens.


Lediglich spezielle Einzelfragen können verbindlich geklärt werden. Diese Fragen sind so zu stellen, dass sie mit ja oder nein beantwortet werden können.

Teilbaugenehmigung:

Bei Vorhaben, die eine längere Bearbeitungszeit erfordern, besteht unter Umständen die Möglichkeit, eine Teilbaugenehmigung für bestimmte Bauarbeiten, beispielsweise den Erdaushub zu beantragen.

Wichtig:

Nehmen Sie und ggf. Ihr Planfertiger rechtzeitig mit dem Bauamt im Landratsamt

Bad Kissingen Kontakt auf, damit Ihr Vorhaben entsprechend abgeklärt werden kann.

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Seit Sommer 2008 liegt das aktuelle Einzelhandelsgutachten der GMA Ludwigsburg vor.

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