Immissionsschutzrechtliche Genehmigung
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IMMISSIONSSCHUTZRECHTLICHE GENEHMIGUNG
- Was ist zu beachten ?
Manche Bauvorhaben und Industrieanlagen sind immissionsschutzrechtlich zu genehmigen. Diese sind in der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung aufgelistet. Eine eigene Baugenehmigung entfällt.
- Benötigte Unterlagen:
Der Genehmigungsantrag muss abhängig von dem Vorhaben bestimmte Angaben enthalten. Welche Angaben erforderlich sind wird im Einzelfall in einem Beratungsgespräch zwischen der Genehmigungsbehörde und dem Antragsteller geklärt. Es ist in jedem Fall ein immissionsschutzrechtliches Gutachten eines privaten Sachverständigen mit vorzulegen.
- Zuständiges Sachgebiet:
Sachgebiet 42
Umweltschutz
- Sachbearbeiter/innen: Technisch:
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oder
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Tel.: 0971/801-5201
Rechtlich:
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Tel.: 0971/801-5200
oder
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Tel.: 0971/801-5060
Fax: -3333
Interessante Links:
Bayerisches Staatsministerium fürUmweltschutz und Landesplanung: www.umweltministerium.bayern.de
Bayerisches Landesamt für Umweltschutz: www.bayern.de/lfu/
Umweltbundesamt: www.umweltbundesamt.de
Gesetzesgrundlagen: www.umwelt-online.de
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