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Wenn Sie nicht im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheines sind und ein Feuerwerk der Kategorie F2 außerhalb der Silvesterzeit abbrennen wollen, benötigen Sie eine Genehmigung.
Stand: 10.05.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Sachbearbeiter Feuerwehr
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