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Der Grünordnungsplan ist ein Begriff aus der Landschaftsplanung. Er hat die Aufgabe die in den Naturschutzgesetzen bzw. den Landschaftsplänen formulierten Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege für das Gemeindegebiet bzw. Teile davon zu konkretisieren.
Stand: 23.06.2022
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
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