
Sachbearbeitung Bau- und Liegenschaftsverwaltung, Forstverwaltung
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Bei Übertragungen von Grundstücken hat die Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht. Wollen Sie ein Grundstück erwerben, benötigen Sie ein Negativzeugnis, damit das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann.
Stand: 20.12.2022
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Sachbearbeitung Bau- und Liegenschaftsverwaltung, Forstverwaltung
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