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Amtliche Beglaubigung; Einholung bei der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft

Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.

Beschreibung
Besondere Hinweise
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsbehelf
Jasmin Albrecht

Bürgerservice/Gewerberecht/Bürgerhilfsstelle

Maria Goerke

Bürgerservice/Standesamt/Friedhof

Hannah Pusch

Hauptverwaltung, Bürgerservice und Standesamt/Friedhof

Sarah Ayoub

Bürgerservice

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