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Bestattungsrecht; Behördliche Überwachung

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Die Gemeinden und Landratsämter haben dafür zu sorgen, dass die Vorschriften des bayerischen Bestattungsrechts eingehalten werden. Sie können die hierzu im Einzelfall erforderlichen Anordnungen treffen.

Beschreibung
Rechtsbehelf
Maria Goerke

Bürgerservice/Standesamt/Friedhof

Dieter Densch

Stellvertreter Leitung Ordnungswesen

Standesamt/Friedhof

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