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Geburt; Anzeige

Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Geburtsort liegt. 

Beschreibung
Verfahrensablauf
Besondere Hinweise
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Maria Goerke

Bürgerservice/Standesamt/Friedhof

Dieter Densch

Stellvertreter Leitung Ordnungswesen

Standesamt/Friedhof

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