Sprungziele

Innenbereichssatzung; Erlass

Termin Vereinbaren

Die Gemeinden können durch Satzung den Innenbereich festlegen. Unter bestimmten im Baugesetzbuch geregelten Voraussetzungen können dadurch auch Außenbereichsflächen in den Innenbereich einbezogen bzw. als Innenbereich bestimmt werden.

Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Gabi Jabeur-Holtmann

Sachbearbeitung Bauleitplanung

Bau- und Liegenschaftsverwaltung

Fairtrade-Beauftragte

Alle Leistungen