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Ladenöffnungszeiten; Beantragung einer befristeten Einzelfallausnahme

Termin Vereinbaren

Unter bestimmten Voraussetzungen können nach dem Bayerischen Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG) befristete Einzelfallausnahmen von den allgemeinen Ladenschlusszeiten bei der zuständigen Behörde beantragt werden.

Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Kosten
Rechtsbehelf
Stefan Stöth

Leitung Ordnungswesen, Marktmeister

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