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Reisepass; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens

Ist Ihr deutscher Pass unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.

Beschreibung
Besondere Hinweise
Rechtsgrundlagen
Jasmin Albrecht

Bürgerservice/Gewerberecht/Bürgerhilfsstelle

Maria Goerke

Bürgerservice/Standesamt/Friedhof

Hannah Pusch

Hauptverwaltung, Bürgerservice und Standesamt/Friedhof

Sarah Ayoub

Bürgerservice

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