Sprungziele

Straußwirtschaft; Anzeige

Termin Vereinbaren

Wenn Sie eine Straußwirtschaft betreiben wollen, müssen Sie dies mindestens zwei Wochen vor Beginn des Betriebes bei der zuständigen Gemeinde anzeigen.

Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsbehelf
Stefan Stöth

Leitung Ordnungswesen, Marktmeister

Alle Leistungen