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Wohnsitz; Anmeldung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.

Beschreibung
Online-Verfahren
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Weiterführende Links
Maria Goerke

Bürgerservice/Standesamt/Friedhof

Hannah Pusch

Hauptverwaltung, Bürgerservice und Standesamt/Friedhof

Elli Bauer

Bürgerservice

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