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Statistische Erhebungen und Meldepflichten

Die Statistischen Ämter erheben Daten für verschiedene Statistiken. Die Anordnung und Durchführung der statistischen Erhebungen beruhen auf Rechtsgrundlagen der Europäischen Union, des Bundes und des Freistaats Bayern. In bestimmten Bereichen sind auch Behörden meldepflichtig.

Leistungen

  • Statistiken; Führung durch die Gemeinde
  • Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals

     

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