Sprungziele

Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Es gibt jedoch bestimmte Gewerbe, die Sie nur mit einer Erlaubnis der Gewerbebehörde betreiben dürfen oder die einer bestimmten Überwachung unterliegen.

Leistungen

  • Arzneimittelwesen; Anzeige des Einzelhandels außerhalb von Apotheken
  • Gaststättenrechtliche Gestattung für vorübergehenden Alkoholausschank aus besonderem Anlass; Beantragung
  • Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit; Beantragung einer Erlaubnis zum Aufstellen
  • Kleine Lotterien, Ausspielungen und Tombolas; Beantragung einer Erlaubnis oder Anzeige allgemein erlaubter Veranstaltungen
  • Marktfestsetzung; Beantragung
  • Straußwirtschaft; Anzeige
  • Reisegewerbe; Anzeige einer nicht erlaubnispflichtigen Tätigkeit
  • Wanderlager; Anzeige
  • Glücksspiel; Durchführung der Aufsicht
  • Gelegentliches Feilbieten von Waren; Beantragung einer Erlaubnis
  • Spiele mit Gewinnmöglichkeit; Beantragung einer Erlaubnis zur Veranstaltung
  • Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.