Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Es gibt jedoch bestimmte Gewerbe, die Sie nur mit einer Erlaubnis der Gewerbebehörde betreiben dürfen oder die einer bestimmten Überwachung unterliegen.
Leistungen
Arzneimittelwesen; Anzeige des Einzelhandels außerhalb von Apotheken
Gaststättenrechtliche Gestattung für vorübergehenden Alkoholausschank aus besonderem Anlass; Beantragung
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit; Beantragung einer Erlaubnis zum Aufstellen
Kleine Lotterien, Ausspielungen und Tombolas; Beantragung einer Erlaubnis oder Anzeige allgemein erlaubter Veranstaltungen
Marktfestsetzung; Beantragung
Straußwirtschaft; Anzeige
Reisegewerbe; Anzeige einer nicht erlaubnispflichtigen Tätigkeit
Wanderlager; Anzeige
Glücksspiel; Durchführung der Aufsicht
Gelegentliches Feilbieten von Waren; Beantragung einer Erlaubnis
Spiele mit Gewinnmöglichkeit; Beantragung einer Erlaubnis zur Veranstaltung
Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.