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Informationen - Rund um das Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG

Nach dem am 2. Juli 2023 in Kraft getretenen Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen wurde für die Stadt Hammelburg  nach gesetzlichen Vorgaben, zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes - HinSchG interne Meldekanäle für schriftliche und telefonische Meldungen eingerichtet.

Wir stellen ein internes Hinweisgebersystem zur Verfügung, um Hinweise auf potenzielle Missstände, Gesetzesverstöße und sonstiges Fehlverhalten innerhalb unserer Organisation anonym, vertraulich oder transparent auf einem sicheren Weg entgegennehmen, bearbeiten und dokumentieren zu können. Auf der Hinweisgeberseite wird kurz und generisch erläutert, wie Meldungen abgegeben werden können und wie Meldungen im Anschluss bearbeitet werden.

Unser  Hinweisgebersystem steht für Bedienstete und ehemalige Bedienstete unserer Verwaltung und auch Dritten (z.B. Auftragnehmer, Lieferanten, Mitarbeiter verbundener Dienstleister) zur Verfügung.

Datenschutz-Informationen-Hinweisgebersystem

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.