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Anwohnerparkausweis

Anwohnerparkausweise 2026 / Quartier A + B + Rote-Kreuz-Straße

Ab sofort kann der Betrag von 30 Euro/je Parkausweis für 2026 überwiesen werden, wenn die Voraussetzungen für die Ausstellung 

Erster Wohnsitz in Hammelburg und kein eigener Stellplatz/Garage gegeben sind.

Die Bankverbindung der Stadt Hammelburg lautet:

Merkur Privatbank KGaA IBAN97 7013 0800 0303 0303 00, BIC GENODEF1M06.

Auf dem Verwendungszweck müssen der Name und die bisherige Parkausweisnummer angegeben werden.

Die Abholung der ausgestellten Anwohnerparkausweise ist zwischen dem 12.01. bis 31.01.2026 im Zimmer 1.1 -Straßenverkehrsbehörde- in der Frobeniusstraße 2 während der Öffnungszeiten möglich.

Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

Es ist keine Terminvereinbarung notwendig.

Entsprechende Kfz-Scheine und der Parkausweis 2025 sind bei der Abholung vorzulegen.

Ab dem 01.02.2026 verlieren die Parkausweise 2025 ihre Gültigkeit.

 

Handwerkerparkausweise und Ausweise für Geschäftsbetriebe werden nur noch auf Antrag ausgestellt.

Ausnahmegenehmigung zum Parken (Handwerker) | Stadt Hammelburg


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