Aktuelle Bauleitplanverfahren
Hier finden Sie die aktuellen öffentlichen Auslegungen aus der Bauleitplanung der Stadt Hammelburg. Die Entwürfe und die dazugehörigen Unterlagen stehen hier als pdf-Datei zum Herunterladen zur Verfügung.
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OT-bpl-04 „Am Schäferhügel“ im Stadtteil Obererthal
Bekanntmachung
Vollzug der Baugesetze; Bauleitplanung – Bebauungsplan „Am Schäferhügel“ im Stadtteil Obererthal Fortführung und Abschluss des Bebauungsplanverfahrens gemäß § 215a Baugesetzbuch (BauGB)
Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs gemäß § § 4a Abs. 2 und 3 und § 215a BauGB i.V.m. § 13b i.V.m. § 13a Abs. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. BauGB
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hammelburg und Anpassung des Flächennutzungsplanes im Zuge der Berichtigung nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Hammelburg hat in seiner Sitzung am 03.07.2024 die Fortführung und den Abschluss des Bebauungsplanverfahrens OT-bpl-04 „Am Schäferhügel“ im Stadtteil Obererthal gemäß § 215a BauGB beschlossen.
Das Baugebiet umfasst das Flurstück 568 und Teilflächen der Flurnummern 566 (verkehrliche Anbindung), 245, 261, 666 und 965 (CEF-Maßnahmen) Gemarkung Obererthal.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird im Einzelnen wie folgt umgrenzt:
- Im Norden und Osten durch landwirtschaftliche Flächen im Außenbereich
- Im Westen durch die bestehende Bebauung im Mischgebiet
- Im Süden an den örtlichen Friedhof
Die Stadt Hammelburg ist bestrebt, dem bestehenden und künftigen Wohnbaulandbedarf nachzukommen und hier eine ergänzende Wohnbebauung zu ermöglichen.
Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 23.05.2022 bis 30.06.2022 statt. Der Stadtrat der Stadt Hammelburg hat in seiner Sitzung am 03.07.2024 die eingegangenen Stellungnahmen beschlussmäßig behandelt und den Bebauungsplanentwurf, Weiterführung des Verfahrens nach § 13a BauGB, in der Fassung vom 04.10.2028, Index B: 29.05.2024 gebilligt.
Durch die Billigung der Abwägungsergebnisse ergaben sich keine Änderungen und Anpassungen des Bebauungsplanes, die den normativen Planteil betreffen und lösen keinen erneuten Auslegungsbedarf aus.
Mit Urteil vom 18.07.2023 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass der § 13b BauGB wegen des Vorrangs des Unionsrechts nicht mehr angewendet werden darf. Daher hat das Verfahren bis zur Klärung der planungsrechtlichen Auswirkungen geruht.
Zum 01.01.2024 hat der Gesetzgeber mit der Einführung des § 215a BauGB die Möglichkeit eröffnet, das Bebauungsplanverfahren nach § 13b in der bis zum Ablauf des 22.06.2021 oder bis zum Ablauf des 31.12.2023 geltenden Fassung, die vor Ablauf des 31.12.2022 förmlich eingeleitet wurden, nach Maßgabe des Absatzes 3 im beschleunigten Verfahren in entsprechender Anwendung des § 13a BauGB abgeschlossen werden können, wenn der Satzungsbeschluss bis zum 31.12.2024 gefasst wird.
Die „Reparaturvorschrift“ gibt vor, das im ergänzenden Verfahren nur dann von § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB Gebrauch gemacht bzw. von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen werden kann, wenn die Gemeinde auf Grund einer Vorprüfung des Einzelfalls entsprechend § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB zur Einschätzung gelangt, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat.
Für den vorliegenden Bebauungsplan hat das Büro Landschaftsarchitekten Faust aus 97753 Karlstadt einen Umweltbericht, Stand 02.11.2023, erstellt, der einen gesonderten Teil der Auslegungsunterlagen darstellt, und hierbei festgestellt, dass das Vorhaben voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat.
Daher wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen wird; § 4c (Überwachung/Monitoring) ist nicht anzuwenden.
Der Aufstellungsbeschluss zur 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hammelburg wird aufgehoben. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Anpassung gemäß den Vorgaben des Bebauungsplanes berichtigt (4. Berichtigung).
Der Entwurf des Bebauungsplanes OT-bpl-04 „Am Schäferhügel“ in der Fassung vom 04.10.2018, Index B: 29.05.2024 mit seiner Begründung und weiteren Anlagen sowie die 4. Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hammelburg in der Fassung vom 29.05.2024 werden wegen der geänderten oder ergänzten Teile (Vorprüfung des Einzelfalls, Weiterführung im beschleunigten Verfahren) in der Zeit 23. Juli 2024 bis 07. August 2024 in der Stadtverwaltung Hammelburg, Bauverwaltung, Rathaus, 2. OG, Zimmer 2.1 (Foyer, Auslegungsraum – barrierefreier Eingang an der Ostseite des Rathauses), während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, montags zusätzlich von 14 bis 17:30 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14 bis 16 Uhr) erneut öffentlich ausgelegt. Die Dauer der Auslegung und Frist zur Stellungnahme wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB auf zwei Wochen verkürzt. Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den ergänzten und geänderten Teilen des Bebauungsplanes abgegeben werden können
- Weiterführung des Verfahrens nach § 13a i,V.m. §215 a BauGB
- Vorprüfung des Einzelfalls (Umweltbericht Faust Landschaftsarchitekten, Stand 02.11.2023)
Gesonderte Termine außerhalb der Geschäftszeiten können telefonisch vereinbart werden.
Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform (auch per E-Mail) oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Am Schäferhügel“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hammelburg, den 08.07.2024
Armin Warmuth
Erster Bürgermeister
01_OT-bpl-04_PLANEntwurf_Stand 29-05-2024
02_OT-bpl-04 EntwurfBegründung_Stand 29-05-2024
03 OT-bpl-04 Umweltbericht_Schäferhügel_02-11-2023_dient als Vorprüfung Einzelfall05_OT-bpl-04_Lärmschutz bei Luft_Wärmepumpen_Stand 09_2018
06_OT-bpl-04 uw_88_umgang_mit_regenwasser07_4_Berichtigung FNP PLANTeil zu OT-bpl-04 Entwurf 29-05-2024
08_4_Berichtigung FNP zu OT-bpl-04 Entwurf Begründung Stand 29-05-2024
09_OT_bpl-04_Datenschutz Bauleitplanverfahren
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28. Änderung Flächennutzungsplan für den Bereich "Schulcampus" - Schlussbekanntmachung
Bekanntmachung
Vollzug der Baugesetze; Bauleitplanung – 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hammelburg im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Hochstein-Süd, Schulcampus“ mit 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sportzentrum-Neufassung“ mit integrierter Grünordnung in Hammelburg Ortsübliche Schlussbekanntmachung gemäß § 6 Absatz 5 Baugesetzbuch (BauGB)
Mit Bescheid vom 15.11.2023, Az 6100-40, hat das Landratsamt Bad Kissingen die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hammelburg gemäß § 6 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hammelburg wirksam (§ 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB).
Jedermann kann die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hammelburg und die Begründung mit Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Änderung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Stadtverwaltung Hammelburg, Am Marktplatz 1, 97762 Hammelburg, Bau- und Liegenschaftsverwaltung, Rathaus, 2. OG, Zimmer 2.3 (barrierefreier Eingang an der Ostseite des Rathauses), , während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag – Freitag 8 bis 12 Uhr, Montag 14 bis 17.30 Uhr und Donnerstag 14 bis 16 Uhr) einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Die wirksame Änderung des Flächennutzungsplanes (28. Änderung) für den Bereich „Hochstein-Süd, Schulcampus“ kann darüber hinaus auch online unter https://www.hammelburg.de/unsere-stadt/bauen-wohnen/flaechennutzungsplan eingesehen werden.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Änderung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Hammelburg geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Hammelburg, den 27.05.2024
gez.
Armin Warmuth
Erster Bürgermeister
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30. Änderung Flächennutzungsplan für den Bereich "Hochstein Süd Mischgebiet" - Schlussbekanntmachung
Bekanntmachung
Vollzug der Baugesetze; Bauleitplanung – 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hammelburg im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Hochstein-Süd, Mischgebiet“ mit integrierter Grünordnung in Hammelburg
Ortsübliche Schlussbekanntmachung gemäß § 6 Absatz 5 Baugesetzbuch (BauGB)
Mit Bescheid vom 10.11.2023, Az 6100-40, hat das Landratsamt Bad Kissingen die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hammelburg gemäß § 6 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hammelburg wirksam (§ 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB).
Jedermann kann die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hammelburg und die Begründung mit Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Änderung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Stadtverwaltung Hammelburg, Am Marktplatz 1, 97762 Hammelburg, Bau- und Liegenschaftsverwaltung, Rathaus, 2. OG, Zimmer 2.3 (barrierefreier Eingang an der Ostseite des Rathauses), , während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag – Freitag 8 bis 12 Uhr, Montag 14 bis 17.30 Uhr und Donnerstag 14 bis 16 Uhr) einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Die wirksame Änderung des Flächennutzungsplanes (30. Änderung) für den Bereich „Hochstein-Süd, Mischgebiet“ kann darüber hinaus auch online unter https://www.hammelburg.de/unsere-stadt/bauen-wohnen/flaechennutzungsplan eingesehen werden.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Änderung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Hammelburg geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Hammelburg, den 27.05.2024
gez.
Armin Warmuth
Erster Bürgermeister
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31. Änderung Flächennutzungsplan für den Bereich "Hochstein Süd, SO Wasserhaus"
Bekanntmachung
Vollzug der Baugesetze; Bauleitplanung –
31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hammelburg im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Hochstein-Süd, Sondergebiet Wasserhaus“ mit integrierter Grünordnung in Hammelburg
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2
Baugesetzbuch (BauGB) und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Hammelburg hat in seiner Sitzung am 17.07.2024 gemäß § 2 Absatz 1 BauGB die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hammelburg im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes HA-bpl-22 „Hochstein-Süd, Sondergebiet Wasserhaus“ mit integrierter Grünordnung in Hammelburg beschlossen.
Mit der Ausarbeitung des Flächennutzungsplanes wurde das Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach beauftragt.
In der Sitzung des Stadtrates vom 04.02.2026 wurde der ausgearbeitete Planvorentwurf in der Fassung vom 04.02.2026 anerkannt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Städtebauliches Ziel des Bebauungsplanes ist die Baurechtschaffung für die Erschließung und Bebauung von Sonstigem Sondergebiet für großflächige Handels- und Dienstleistungsbetriebe, Gewerbegebiet sowie die bauordnungsrechtliche Sicherung der Gemeinbedarfsfläche für Musikveranstaltungen („Wasserhaus“).
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt den für den Bebauungsplan „Hochstein Süd, Sondergebiet Wasserhaus“ vorgesehenen Außenbereich, derzeit als Wohngebiet (W), Gemeinbedarfsfläche „Musik“, Grünfläche, Verkehrsfläche und Fläche für die Landwirtschaft dar.
Um dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB zu genügen und zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung, ist im Zuge der vorbereitenden Bauleitplanung die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hammelburg erforderlich.
Auf der Grundlage des Bebauungsplanes, ist in diesem Rahmen die Anpassung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Vorhabens, mittels Darstellung von Flächen für Sonstiges Sondergebiet für großflächige Handels- und Dienstleistungsbetriebe, Gewerbegebiet, Gemeinbedarfs-, Verkehrs- und Entsorgungsflächen vorgesehen.
Im Einzelnen sind folgende Änderungen erforderlich:
Nr. 1:
Darstellung von ca. 2,66 ha Fläche für „Sonstiges Sondergebiet für großflächige Handels- und Dienstleistungsbetriebe“ südöstlich des Bestandsgebäudes „Wasserhaus“. Das Areal erstreckt sich auf landwirtschaftlich genutzten Flächen entlang der „Kissinger Straße“.
Nr. 2:
Darstellung von ca. 0,05 ha Fläche für Gewerbegebiet nordöstlich des Bestandsgebäudes „Wasserhaus“.
Nr. 3:
Darstellung von ca. 0,10 ha Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Musik“. Die Fläche beinhaltet einen Grundstücksteil am Bestandsgebäude „Wasserhaus“.
Nr. 4:
Darstellung von insgesamt ca. 0,08 ha Straßenverkehrsflächen zur Gebietserschließung.
Nr. 5:
Darstellung eines Planzeichens für eine Transformatorenstation zur Stromversorgung des Gebietes.
Das ca. 2,89 ha große Änderungsgebiet des Flächennutzungsplanes beinhaltet, ganz oder teilweise, folgende Grundstücke der Gemarkung Hammelburg:
Fl.Nrn. 3282, 675/1, 2340, 2353, 3283, 3284, 3287/3, 3288, 3289 und 3290
Um die Öffentlichkeit über Ziel, Zweck, die wesentlichen Auswirkungen der Planung und sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen zu informieren und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, werden die Unterlagen zur Einsicht bereitgehalten.
Auf Grundlage der Plananerkenntnis des Vorentwurfes zur 31. Änderung des Flächennutzungsplanes des Stadtrates am 04.02.2026 werden die Vorentwurfsunterlagen mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 04.02.2026 vom
22. Mai 2026 bis 26. Juni 2026
im Internet veröffentlicht.
Die zu veröffentlichenden Unterlagen des Änderungsplanes können während der Veröffentlichungsfirst unter
https://www.hammelburg.de/unsere-stadt/bauen-wohnen/aktuelle-bauleitplanverfahren oder
über das „Zentrale Landesportal für die Bauleitplanung in Bayern
https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal
eingesehen und abgerufen werden.
Andere Zugangsmöglichkeiten:
Zusätzlich liegen während der Veröffentlichungsfrist die zu veröffentlichenden Unterlagen der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes zu jedermanns Einsicht aus.
Ort der Auslegung: Stadtverwaltung Hammelburg, Am Marktplatz 2, 97762 Hammelburg, Bau- und Liegenschaftsverwaltung, Rathaus, 2. OG, Zimmer 2.1 (Foyer, barrierefreier Zugang an der Ostseite des Rathauses), während der allgemeinen Geschäftszeiten:
Montag - Freitag 8 Uhr bis 12 Uhr
Montag 14 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstag 14 Uhr bis 16 Uhr
Gesonderte Termine außerhalb der Geschäftszeiten können telefonisch vereinbart werden (09732/902-0).
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an bauen@hammelburg.de übermittelt, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z.B. per Post an die Stadtverwaltung Hammelburg, Am Marktplatz 1, 97762 Hammelburg, Bau- und Liegenschaftsverwaltung oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Hammelburg den Inhalt nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Änderungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Die Auswirkungen der Planung werden gemäß § 2a Nr. 2 BauGB in einem Umweltbericht dargelegt.
Hinweise zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls veröffentlicht wird bzw. öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)
Hammelburg, den 07.05.2026
Armin Warmuth
Erster Bürgermeister
01_31_Ä_FNP_PLANVorentwurf_040226
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HA-bpl-22 Hochstein Süd "Sondergebiet Wasserhaus"
Bekanntmachung
Vollzug der Baugesetze; Bauleitplanung –
Aufstellung des Bebauungsplanes „Hochstein-Süd, Sondergebiet Wasserhaus“ mit integrierter Grünordnung in Hammelburg im Parallelverfahren zur 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hammelburg
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2
Baugesetzbuch (BauGB) und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Hammelburg hat in seiner Sitzung am 17.07.2024 gemäß § 2 Absatz 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes HA-bpl-22 „Hochstein-Süd, Sondergebiet Wasserhaus“ mit integrierter Grünordnung in Hammelburg im Parallelverfahren zur 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hammelburg beschlossen.
Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes wurde das Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach beauftragt.
In der Sitzung des Stadtrates vom 04.02.2026 wurde der ausgearbeitete Planvorentwurf in der Fassung vom 04.02.2026 anerkannt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Planungsziel ist es, innerhalb des am südöstlichen Stadtrand liegenden Entwicklungsgebietes „Hochstein Süd“, ein Angebot zur Ansiedlung oder Expansion von Gewerbeunternehmen zur Verfügung zu stellen und die städtebauliche Entwicklung zu fördern.
Da es sich bei dem Planareal um einen Außenbereich handelt und sich die Planung nicht aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Hammelburg entwickelt, ist zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung und als rechtssicherer städtebaulicher Rahmen für eine künftige Bebauung, die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB sowie die Änderung des städtischen Flächennutzungsplanes erforderlich (Parallelverfahren).
Der bauleitplanerische Eingriff in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild ist gemäß den einschlägigen Bestimmungen auszugleichen.
Allgemeines Planungsziel ist die Ausweisung von Sonstigem Sondergebiet für großflächige Handels- und Dienstleistungsbetriebe, beschränktem Gewerbegebiet sowie einer Gemeinbedarfsfläche für kulturelle Zwecke, inklusive der hierfür erforderlichen Verkehrs-, Versorgungs-, Grün- sowie Ausgleichs- und Ersatzflächen. Bei dem an der Kissinger Straße gelegenen Vorhabengebiet handelt es sich um landwirtschaftlich genutzte Grundstücke sowie das Bestandsareal „Wasserhaus“. Westlich verfügt die Stadt Hammelburg über die rechtsverbindlichen Bebauungspläne „Hochstein Süd, Schulcampus“ und „Hochstein Süd, BA III, Mischgebiet“. Aufgrund der hängigen Topografie sowie der Lage im Wirkbereich des amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebietes der Fränkischen Saale, soll die Sondergebietsfläche um bis zu ca. 5 m Höhe aufgefüllt werden, um eine wirtschaftliche und praktikable Nutzung zu ermöglichen. Die straßenbauliche Erschließung sowie Ver- und Entsorgung des Plangebietes, ist über die aktuell entstehenden Erschließungsanlagen des Bebauungsplanes für den Schulcampus sowie die Neuerrichtung einer Linksabbiegespur (für SO-Gebiet) auf der Kissinger Straße vorgesehen.
Das ca. 3,684 ha große Vorhabengebiet am südlichen Hochstein beinhaltet, ganz oder teilweise, folgende Grundstücke der Gemarkung Hammelburg:
Fl.Nrn. 3282, 675/1, 2340, 2351, 2352, 2353, 3283, 3284, 3287/3, 3288, 3289 und 3290
Aufgrund der erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzflächen werden, ganz oder teilweise, zusätzlich folgende Grundstücke dem Geltungsbereich zugeordnet und sind somit Bestandteil des Bebauungsplanes:
Fl.Nrn. 3248, 3249/1 (beide Gemarkung Hammelburg)
Fl.Nr. 1103 (Gemarkung Obereschenbach)
Fl.Nr. 326 (Gemarkung Morlesau)
Fl.Nr. 1002 (Gemarkung Untererthal)
Fl.Nr. 1330 (Gemarkung Obererthal)
Um die Öffentlichkeit über Ziel, Zweck, die wesentlichen Auswirkungen der Planung und sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen zu informieren und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, werden die Unterlagen zur Einsicht bereitgehalten.
Auf Grundlage der Plananerkenntnis des Vorentwurfes zur Aufstellung des Bebauungsplanes des Stadtrates am 04.02.2026 werden die Vorentwurfsunterlagen mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 04.02.2026 vom
22. Mai 2026 bis 26. Juni 2026
im Internet veröffentlicht.
Die zu veröffentlichenden Unterlagen des Bebauungsplanes können während der Veröffentlichungsfirst unter
https://www.hammelburg.de/unsere-stadt/bauen-wohnen/aktuelle-bauleitplanverfahren oder über das „Zentrale Landesportal für die Bauleitplanung in Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal eingesehen und abgerufen werden.
Andere Zugangsmöglichkeiten:
Zusätzlich liegen während der Veröffentlichungsfrist die zu veröffentlichenden Unterlagen des Bebauungsplanes zu jedermanns Einsicht aus.
Ort der Auslegung:
Stadtverwaltung Hammelburg, Bauverwaltung, Rathaus, 2. OG, Zimmer 2.1 (Foyer, Auslegungsraum – barrierefreier Eingang an der Ostseite des Rathauses), während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag - Freitag von 8 bis 12 Uhr, Montag 14 bis 17.30 Uhr und Donnerstag 14 bis 16 Uhr) Gesonderte Termine außerhalb der Geschäftszeiten können telefonisch vereinbart werden (09732/902-0).
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an bauen@hammelburg.de übermittelt, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z.B. per Post an die Stadtverwaltung Hammelburg, Am Marktplatz 1, 97762 Hammelburg, Bau- und Liegenschaftsverwaltung oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Hammelburg den Inhalt nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Die Auswirkungen der Planung werden gemäß § 2a Nr. 2 BauGB in einem Umweltbericht dargelegt.
Hinweise zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls veröffentlicht wird bzw. öffentlich ausliegt.
Hammelburg, den 07.05.2026
Armin Warmuth
Erster Bürgermeister
01_HA-bpl-22 PLANVorentwurf_Hochstein Sued_SO Wasserhaus_04022026
02_HA-bpl-22 Begruendung_Umweltbericht_Hochstein Sued SO Wasserhaus_Entwurf_04022026
03_HA-bpl-22 saP_Bestandserfassung_BBPHochsteinSüd-SOWasserhaus_040226
04_HA-bpl-22 Faunistische_Bestandsaufnahme_Schulcampus_Jan23