Aktuelle Bauleitplanverfahren
Hier finden Sie die aktuellen öffentlichen Auslegungen aus der Bauleitplanung der Stadt Hammelburg. Die Entwürfe und die dazugehörigen Unterlagen stehen hier als pdf-Datei zum Herunterladen zur Verfügung.
Bekanntmachung
Vollzug der Baugesetze;
Bauleitplanung – Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Schäferhügel“ gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) im Stadtteil Obererthal;
Bekanntmachung des Auslegungs- und Billigungsbeschlusses - Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung vom 10.09.2021
Anpassung des Flächennutzungsplanes im Zuge der Berichtigung nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB
Der Bau-, Forst- und Umweltausschuss der Stadt Hammelburg hat in seiner Sitzung am 02.05.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes OT-bpl-04 „Am Schäferhügel“ im Stadtteil Obererthal in der Fassung vom 25.04.2022 gebilligt.
Das Baugebiet umfasst das Flurstück 568 und Teilflächen der Flurnummern 566 (verkehrliche Anbindung), 245, 261, 666 und 965 (CEF-Maßnahmen) Gemarkung Obererthal.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird im Einzelnen wie folgt umgrenzt:
- Im Norden und Osten durch landwirtschaftliche Flächen im Außenbereich
- Im Westen durch die bestehende Bebauung im Mischgebiet
- Im Süden an den örtlichen Friedhof
Bei dem beabsichtigten Vorhaben handelt es sich um die Einbeziehung von Außenbereichsflächen, um mit der Aufstellung des Bebauungsplanes neuen attraktiven und lebenswerten Wohnraum im Stadtteil Obererthal zu schaffen. Die Grünfläche bzw. Außenbereichsfläche soll einer neuen Nutzung als Wohnbaufläche zugeführt werden. Ziel ist es hierbei, im Ortsteil Obererthal das Angebot von Wohnstandorten zu erweitern.
Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, das von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4c (Überwachung/Monitoring) ist nicht anzuwenden.
Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Anpassung gemäß den Vorgaben des Bebauungsplanes berichtigt (4. Berichtigung).
Der Entwurf des Bebauungsplanes OT-bpl-04 „Am Schäferhügel“ in der Fassung vom 25.04.2022 mit seiner Begründung und weiteren Anlagen sowie die 4. Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hammelburg in der Fassung vom 25.04.2022 werden in der Zeit 23. Mai 2022 bis 30. Juni 2022 in der Stadtverwaltung Hammelburg, Bauverwaltung, Rathaus, 2. OG, Zimmer 2.1 (Foyer, Auslegungsraum – barrierefreier Eingang an der Ostseite des Rathauses), während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, montags zusätzlich von 14 bis 17.30 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14 bis 16 Uhr) öffentlich ausgelegt. Gesonderte Termine außerhalb der Geschäftszeiten können telefonisch vereinbart werden.
Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform (auch per E-Mail) oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Am Schäferhügel“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter https://www.hammelburg.de/unsere-stadt/bauen-wohnen/aktuelle-bauleitplanverfahren oder über das „Zentrale Landesportal für die Bauleitplanung in Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hammelburg, den 09.05.2022
Armin Warmuth
Erster Bürgermeister
01_OT-bpl-04_EntwurfsPLAN_Stand 25-04-2022.pdf
02_OT-bpl-04_Begründung_Entwurf_Stand 25-04-2022.pdf
03_OT-bpl-04_saP_Schäferhügel.pdf
04_OT-bpl-04_Lärmschutz bei Luft_Wärmepumpen_Stand 09_2018.pdf
05_OT-bpl-04 uw_88_umgang_mit_regenwasser.pdf
06_4_BerichtigungFNP_PLANTeil zu OT-bpl-04 Entwurf_ergänzt 25-04-2022.pdf
07_4_Berichtigung FNP_zu OT-bpl-04_Entwurf-Begründung_Stand_25-04-2022.pdf
08_OT_bpl-04_Datenschutz Bauleitplanverfahren.pdf
09_OT-bpl-04_Hinweise BPl_StadtHAB_11-2018.pdf
10_OT-bpl-04_AuslegungBilligungsBeschluss_BFUAusschuss 02-05-2022.pdf
Bekanntmachung
Vollzug der Baugesetze; Bauleitplanung
Aufstellung des Bebauungsplanes „Hochstein-Süd, Schulcampus“ mit 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sportzentrum-Neufassung“ mit integrierter Grünordnung in Hammelburg im Parallelverfahren zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hammelburg
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2Baugesetzbuch (BauGB) und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß§ 3 Absatz 1 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Hammelburg hat in seiner Sitzung am 08.07.2019 gemäß § 2 Absatz 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes HA-bpl-21 „Hochstein-Süd, Schulcampus“ mit 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sportzentrum-Neufassung“ mit integrierter Grünordnung in Hammelburg im Parallelverfahren zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hammelburg beschlossen. Mit der Ausarbeitung der Planung wurde das Büro Bautechnik Kirchner, Planungsbüro für Bauwesen in 97714 Oerlenbach beauftragt.
Die Planung sieht die Errichtung eines multifunktionalen Schulcampusgeländes neben dem Sportzentrum vor, um die Bedürfnisse von Bildung, Kultur und Freizeit in einem räumlich zusammenhängenden Gebiet unterzubringen.
Mit der Planung soll eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule sowie Fläche für Sport- und Spielanlagen, öffentliche Grünflächen für Entwässerungsmulden und Randeingrünung, eine Fläche für Regenwasserrückhaltung, Erschließungsanlagen (Fahrbahn mit Geh- und Radwegen sowie Verkehrsgrün, Kreisverkehrsanlage, Leitungen und Kabel, Versorgungsanlagen) geschaffen werden.
Teilflächen des Plangebietes liegen innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Sportzentrum-Neufassung“ der Stadt Hammelburg. Der neue Bebauungsplan überlagert gleichsam den früheren Plan, mit der Folge, dass dessen Festsetzungen das frühere Recht verdrängen (Teilfläche FlNr. 2338 und 2339, beide Gemarkung Hammelburg).
Die künftige Nutzung entwickelt sich nicht aus dem Flächennutzungsplan. Dieser ist im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Hammelburg, ist der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanes als Wohngebiet (WA), Gewerbegebiet (GE), Grünfläche, Fläche für die Landwirtschaft, Sondergebiet Sportfläche sowie Parkplatz dargestellt.
Das Plangebiet befindet sich am südöstlichen Rande der Kernstadt Hammelburg am Übergang zur freien Landschaft. Südlich angrenzend verläuft die Bundesstraße B 287 (Streckenabschnitt: Bad Kissingen – Hammelburg). Im Osten befindet sich die Ortszufahrt zum südlichen Ortseingang der Stadt Hammelburg umgeben von landwirtschaftlich genutzten Flächen im Außenbereich.
Angrenzende Flächen im Norden des Plangebietes werden geprägt vom etablierten Nahversorgungszentrum rund um den E-Center an der Kissinger Straße.
Die Plangebiet hat derzeit eine Größe von 9,664 ha und beinhalten die Grundstücke Fl.Nr. 2338, 3285, 3286, 3287, 3287/1, 3287/2, 3287/3, 3291, 3292 und Teilflächen Fl.Nr. 2169, 2339, 2340, 2341, 2343/2, 2345, 2346/1, 2349, 2350, 2351, 2352, 2353, 2356, 2395, 2396, 2400, 2404, 2405, 3289, 3290, 3283, 3284, 3288, alle Gemarkung Hammelburg. Geländehöhe ca. 182-187 m ü.NHN
(Abbildung nicht maßstäblich)
Um die Öffentlichkeit über Ziel, Zweck und die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, werden die Unterlagen zur Einsicht bereitgehalten.
Auf Grundlage der Plananerkenntnis des Vorentwurfes zur Aufstellung des Bebauungsplanes des Stadtrates am 20.06.2022 kann dieser Vorentwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 20.06.2022 vom
02. August 2022 bis 08. September 2022
in der Stadtverwaltung Hammelburg, Bauverwaltung, Rathaus, 2. OG, Zimmer 2.1 (Foyer, Auslegungsraum – barrierefreier Eingang an der Ostseite des Rathauses), während der allgemeinen Geschäftszeiten eingesehen werden. Gesonderte Termine außerhalb der Geschäftszeiten können telefonisch vereinbart werden (09732/902-355).
Die Planunterlagen können zudem im Internet eingesehen werden unter
https://www.hammelburg.de/unsere-stadt/bauen-wohnen/aktuelle-bauleitplanverfahren oder
über das „Zentrale Landesportal für die Bauleitplanung in Bayern
https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/
Telefonische Auskünfte zur Planung werden während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag - Freitag von 8 bis 12 Uhr, Montag 14 bis 17.30 Uhr und Donnerstag 14 bis 16 Uhr) unter der oben angegebenen Telefonnummer erteilt.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V, mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren" das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hammelburg, den 20.07.2022
Armin Warmuth
Erster Bürgermeister
01_HA-bpl-21_PLANVorentwurf_HochsteinSüd-Schulcampus_200622.pdf
02_HA-bpl-21_Begründung_Umweltbericht_HochsteinSüd-Schulcampus_Entwurf_200622_.pdf
03_HA-bpl-21 Datenschutzrechtliche Information.pdf
Bekanntmachung
Vollzug der Baugesetze; Bauleitplanung
28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hammelburg im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Hochstein-Süd, Schulcampus“ mit 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sportzentrum-Neufassung“ mit integrierter Grünordnung in Hammelburg
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2
Baugesetzbuch (BauGB) und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Hammelburg hat in seiner Sitzung am 08.07.2019 gemäß § 2 Absatz 1 BauGB die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hammelburg im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes HA-bpl-21 „Hochstein-Süd, Schulcampus“ mit 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sportzentrum-Neufassung“ mit integrierter Grünordnung in Hammelburg beschlossen. Mit der Ausarbeitung der Planung wurde das Büro Bautechnik Kirchner, Planungsbüro für Bauwesen in 97714 Oerlenbach beauftragt.
Die Planung sieht die Errichtung eines multifunktionalen Schulcampusgeländes neben dem Sportzentrum vor, um die Bedürfnisse von Bildung, Kultur und Freizeit in einem räumlich zusammenhängenden Gebiet unterzubringen.
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Hammelburg stellt den für das geplante Schulzentrum vorgesehenen Außenbereich, derzeit als Wohngebiet (WA), Gewerbegebiet (GE), Grünfläche, Fläche für die Landwirtschaft, Sondergebiet Sportfläche sowie Parkplatz dar.
Das Plangebiet befindet sich am südöstlichen Rande der Kernstadt Hammelburg am Übergang zur freien Landschaft. Südlich angrenzend verläuft die Bundesstraße B 287 (Streckenabschnitt: Bad Kissingen – Hammelburg). Im Osten befindet sich die Ortszufahrt zum südlichen Ortseingang der Stadt Hammelburg umgeben von landwirtschaftlich genutzten Flächen im Außenbereich.
Angrenzende Flächen im Norden des Plangebietes werden vom etablierten Nahversorgungszentrum rund um den E-Center an der Kissinger Straße.
Die Änderungsflächen der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes beinhalten, ganz oder teilweise, die Grundstücke Fl.Nr. 2338, 3285, 3286, 3287, 3287/1, 3287/2, 3287/3, 3291, 3292, Fl.Nr. 2169, 2339, 2340, 2341, 2343/2, 2345, 2346/1, 2349, 2350, 2351, 2352, 2353, 2356, 2395, 2396, 2400, 2404, 2405, 3283, 3284, 3288, 3289 und 3290, alle Gemarkung Hammelburg.
(Abbildung nicht maßstäblich)
Um die Öffentlichkeit über Ziel, Zweck und die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, werden die Unterlagen zur Einsicht bereitgehalten.
Auf Grundlage der Plananerkenntnis des Vorentwurfes zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hammelburg des Stadtrates am 20.06.2022 kann dieser Vorentwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 20.06.2022 vom
02. August 2022 bis 08. September 2022
in der Stadtverwaltung Hammelburg, Bauverwaltung, Rathaus, 2. OG, Zimmer 2.1 (Foyer, Auslegungsraum – barrierefreier Eingang an der Ostseite des Rathauses), während der allgemeinen Geschäftszeiten eingesehen werden. Gesonderte Termine außerhalb der Geschäftszeiten können telefonisch vereinbart werden (09732/902-355).
Die Planunterlagen können zudem im Internet eingesehen werden unter
https://www.hammelburg.de/unsere-stadt/bauen-wohnen/aktuelle-bauleitplanverfahren oder
über das „Zentrale Landesportal für die Bauleitplanung in Bayern
https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/
Telefonische Auskünfte zur Planung werden während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag - Freitag von 8 bis 12 Uhr, Montag 14 bis 17.30 Uhr und Donnerstag 14 bis 16 Uhr) unter der oben angegebenen Telefonnummer erteilt.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V, mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren" das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)
Hammelburg, den 20.07.2022
Armin Warmuth
Erster Bürgermeister
01_28_Ä_FNP_PLANVorentwurf_200622.pdf
02_28_Ä_FNP_Begründung_Umweltbereicht_Entwurf_200622.pdf
03_28_Ä_FNP Datenschutzrechtliche Information.pdf
Bekanntmachung
Vollzug der Baugesetze; Bauleitplanung
Aufstellung des Bebauungsplanes „Hochstein-Süd, BA III, Mischgebiet“ mit integrierter Grünordnung in Hammelburg im Parallelverfahren zur 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hammelburg
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2
Baugesetzbuch (BauGB) und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Absatz 1 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Hammelburg hat in seiner Sitzung am 20.06.2022 gemäß § 2 Absatz 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes HA-bpl-23 „Hochstein-Süd, BA III, Mischgebiet“ mit integrierter Grünordnung in Hammelburg im Parallelverfahren zur 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hammelburg beschlossen. Mit der Ausarbeitung der Planung wurde das Büro Bautechnik Kirchner, Planungsbüro für Bauwesen in 97714 Oerlenbach beauftragt.
Ziel der Planung ist es, die derzeit im Außenbereich liegende Fläche mit landwirtschaftlicher Nutzung, im Zusammenhang mit der städtebaulichen Entwicklung des Gesamtgebietes „Hochstein-Süd“, einer Nutzung als Mischgebiet zuzuführen.
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Hammelburg stellt den Änderungsbereich derzeit als Gewerbegebiet (GE) dar. Um dem Entwicklungsgebot des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan im Sinne des § 8 Abs. 2 BauGB zu genügen, ist zur städtebaulichen Ordnung die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hammelburg erforderlich.
Das Plangebiet befindet sich am südöstlichen Rande der Kernstadt Hammelburg in Verlängerung der Straße „Am Sportzentrum“ am Übergang zur freien Landschaft. Südlich angrenzend befindet sich das Areal des geplanten Schulzentrums, auf derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen. Im Osten befinden sich ebenfalls landwirtschaftliche Flächen. Die im Norden angrenzenden Grundstücke werden vom etablierten Nahversorgungszentrum rund um den E-Center an der Kissinger Straße geprägt. Unmittelbar westlich befindet sich die bestehende Bebauung eines Mischgebietes mit Wohngebäuden und einer Praxis für Physiotherapie.
Das Plangebiet umfasst die Flurnummern FlNr. 2342, 2342/2, 2343, 2343/4, 2343/5, 2343/6, 2343/7, 2344, 2344/3, 2344/4 und Teilflächen der FlNr. 2341 und 2345, alle Gemarkung Hammelburg
(Abbildung nicht maßstäblich)
Um die Öffentlichkeit über Ziel, Zweck und die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, werden die Unterlagen zur Einsicht bereitgehalten.
Auf Grundlage der Plananerkenntnis des Vorentwurfes zur Aufstellung des Bebauungsplanes des Stadtrates am 20.06.2022 kann dieser Vorentwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 20.06.2022 vom
02. August 2022 bis 08. September 2022
in der Stadtverwaltung Hammelburg, Bauverwaltung, Rathaus, 2. OG, Zimmer 2.1 (Foyer, Auslegungsraum – barrierefreier Eingang an der Ostseite des Rathauses), während der allgemeinen Geschäftszeiten eingesehen werden. Gesonderte Termine außerhalb der Geschäftszeiten können telefonisch vereinbart werden (09732/902-355).
Die Planunterlagen können zudem im Internet eingesehen werden unter
https://www.hammelburg.de/unsere-stadt/bauen-wohnen/aktuelle-bauleitplanverfahren oder
über das „Zentrale Landesportal für die Bauleitplanung in Bayern
https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/
Telefonische Auskünfte zur Planung werden während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag - Freitag von 8 bis 12 Uhr, Montag 14 bis 17.30 Uhr und Donnerstag 14 bis 16 Uhr) unter der oben angegebenen Telefonnummer erteilt.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V, mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren" das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hammelburg, den 20.07.2022
Armin Warmuth
Erster Bürgermeister
01_HA-bpl-23_PLANVorentwurf_HochsteinSüd-BAIII-Mischgebiet_200622.pdf
02_HA-bpl-23_Begründung_Umweltbericht_HochsteinSüd-BAIII-Mischgebiet_Entwurf_200622_.pdf
03_HA-bpl-23_Datenschutzrechtliche Information.pdf
Bekanntmachung
Vollzug der Baugesetze; Bauleitplanung
31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hammelburg im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Hochstein-Süd, BA III, Mischgebiet“ mit integrierter Grünordnung in Hammelburg
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2
Baugesetzbuch (BauGB) und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Hammelburg hat in seiner Sitzung am 20.06.2022 gemäß § 2 Absatz 1 BauGB die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hammelburg im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes HA-bpl-23 „Hochstein-Süd, BA III, Mischgebiet“ mit integrierter Grünordnung in Hammelburg in Hammelburg beschlossen. Mit der Ausarbeitung der Planung wurde das Büro Bautechnik Kirchner, Planungsbüro für Bauwesen in 97714 Oerlenbach beauftragt.
Ziel der Planung ist es, die derzeit im Außenbereich liegende Fläche mit landwirtschaftlicher Nutzung, im Zusammenhang mit der städtebaulichen Entwicklung des Gesamtgebietes „Hochstein-Süd“, einer Nutzung als Mischgebiet zuzuführen.
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Hammelburg stellt den Änderungsbereich derzeit als Gewerbegebiet (GE) dar. Um dem Entwicklungsgebot des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan im Sinne des § 8 Abs. 2 BauGB zu genügen, ist zur städtebaulichen Ordnung die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hammelburg erforderlich.
Das Plangebiet befindet sich am südöstlichen Rande der Kernstadt Hammelburg in Verlängerung der Straße „Am Sportzentrum“ am Übergang zur freien Landschaft. Südlich angrenzend befindet sich das Areal des geplanten Schulzentrums, auf derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen. Im Osten befinden sich ebenfalls landwirtschaftliche Flächen. Die im Norden angrenzenden Grundstücke werden vom etablierten Nahversorgungszentrum rund um den E-Center an der Kissinger Straße geprägt. Unmittelbar westlich befindet sich die bestehende Bebauung eines Mischgebietes mit Wohngebäuden und einer Praxis für Physiotherapie.
Die Änderungsflächen der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes beinhalten die Flurnummern FlNr. 2342, 2342/2, 2343, 2343/4, 2343/5, 2343/6, 2343/7; 2344, 2344/3, 2344/4 und Teilflächen der FlNr. 2341 und 2345, alle Gemarkung Hammelburg
(Abbildung nicht maßstäblich)
Um die Öffentlichkeit über Ziel, Zweck und die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, werden die Unterlagen zur Einsicht bereitgehalten.
Auf Grundlage der Plananerkenntnis des Vorentwurfes zur 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hammelburg des Stadtrates am 20.06.2022 kann dieser Vorentwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 20.06.2022 vom
02. August 2022 bis 08. September 2022
in der Stadtverwaltung Hammelburg, Bauverwaltung, Rathaus, 2. OG, Zimmer 2.1 (Foyer, Auslegungsraum – barrierefreier Eingang an der Ostseite des Rathauses), während der allgemeinen Geschäftszeiten eingesehen werden. Gesonderte Termine außerhalb der Geschäftszeiten können telefonisch vereinbart werden (09732/902-355).
Die Planunterlagen können zudem im Internet eingesehen werden unter
https://www.hammelburg.de/unsere-stadt/bauen-wohnen/aktuelle-bauleitplanverfahren oder
über das „Zentrale Landesportal für die Bauleitplanung in Bayern
https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/
Telefonische Auskünfte zur Planung werden während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag - Freitag von 8 bis 12 Uhr, Montag 14 bis 17.30 Uhr und Donnerstag 14 bis 16 Uhr) unter der oben angegebenen Telefonnummer erteilt.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V, mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren" das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)
Hammelburg, den 20.07.2022
Armin Warmuth
Erster Bürgermeister
01_31_Ä_FNP_PLANVorentwurf_200622.pdf
02_31Ä_FNP_Begründung_Umweltbericht_Entwurf_200622.pdf
03_31_Ä_FNP_Datenschutzrechtliche Information.pdf