Kommunale Kindertageseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren / Elternbeiträge
Für die Benutzung von Kinderbetreuungseinrichtungen können Benutzungsgebühren bzw. Elternbeiträge erhoben werden.
Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Besondere Hinweise
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Verwandte Themen
Freigabevermerk
Stand: 13.10.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)