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Baurecht; Erlass örtlicher Bauvorschriften

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Mittels örtlicher Bauvorschriften kann die Gemeinde bzw. Stadt insbesondere die Gestaltung von Gebäuden (z. B. Dachform, Materialien usw.), Werbeanlagen und Grundstücken (z. B. Einfriedungen, Begrünung usw.) regeln.

Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Detlef Mohr

Dipl. Ing. Arch.

Stadtbaumeister/Leitung Planen und Bauen

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