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Werde Wahlhelfer bei der Kommunalwahl 2026

Für die Durchführung der Kommunalwahl am 08. März 2026 suchen wir engagierte Bürgerinnen und Bürger, die als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer mitwirken möchten.
Ob im Wahllokal oder bei der Auszählung – Ihr Einsatz trägt entscheidend zu einem reibungslosen und fairen Ablauf der Wahl bei.
Interessiert? Dann informieren Sie sich hier über die Aufgaben, Voraussetzungen und die Anmeldung.

Wahlhelferin oder Wahlhelfer kann jeder werden, der selbst wahlberechtigt ist.

Wahlberechtigt sind:

  • alle deutschen Staatsangehörigen und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind (letztes Geburtsdatum 8. März 2008),
  • seit mindestens zwei Monaten (8. Januar 2026) in der Stadt gemeldet sind
  • nicht infolge einer Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

Wahlvorstände werden ausführlich geschult und für den ehrenamtliche Einsatz wird ein Erfrischungsgeld ausbezahlt.

Anmeldung unter: wahlen@hammelburg.de

 

Ansprechpartnerin für die Wahlhelfereinteilung

Sophie Römlein

Auflagen zur Anbringung von Wahlwerbung

  • Plakate dürfen im Bereich von Gehwegen nur bis zu einer maximalen Höhe von 2,50 m angebracht werden.
  • Das Anbringen von Plakaten an Verkehrszeichen, Laternen auf dem Marktplatz sowie im Umfeld von 30 m der Begrüßungstafeln an den Ortseingängen ist nicht gestattet.
  • Das Aufstellen von Werbeanlagen außerhalb geschlossener Ortschaften ist verboten.
  • Wahlwerbung darf frühestens sechs Wochen vor dem Wahltermin angebracht werden und ist spätestens sieben Tage nach der Wahl vollständig zu entfernen. Der frühest-mögliche Termin für den Beginn der Plakatierung ist somit der 25. Januar 2026.
  • Für das Anbringen von Wahlwerbung ist eine Genehmigung der Stadt Hammelburg erforderlich. Diese wird gebührenfrei erteilt. 

Bei Zuwiderhandlungen werden die Plakate kostenpflichtig durch die Stadt Hammelburg entfernt.

Das Aufstellen von Werbebannern sowie das Platzieren von Bauzäunen zur Wahlwerbung auf öffentlichem Grund ist zulässig.

Bitte füllen Sie den Antrag auf Sondernutzung aus und senden ihn an sperrungen@hammelburg.de.
 

Ansprechpartner für die Wahlwerbung

Marlon Franz

Sachbearbeitung

Fachbereich 4