Wahlbekanntmachungen und Musterstimmzettel
Informationen zu Briefwahlunterlagen
- Briefwahlunterlagen können jederzeit direkt und einfach über das Bayernportal beantragt werden (die Wahlbenachrichtigung braucht man dazu nicht!). Alternativ ist die vollständig ausgefüllte Wahlbenachrichtigung an das Rathaus zu schicken.
- Die Wahlunterlagen (Stimmzettel und Wahlschein) werden ab dem 16.02.2026 an die Wunschadresse geschickt oder können bei Bedarf auch in der Markthalle abgeholt werden. Für die Abholung ist KEIN Termin notwendig.
- Wahlbriefe bitte rechtzeitig mit der Post zurückschicken oder wieder in den Briefkasten am Rathaus werfen.
Briefwahl in Hammelburg leicht erklärt
Briefwahl in Hammelburg leicht erklärt
Ob online beantragen oder persönlich abholen – nutzen Sie Ihr Wahlrecht einfach und bequem.
Auflagen zur Anbringung von Wahlwerbung
- Plakate dürfen im Bereich von Gehwegen nur ab einer Höhe von 2,50 m angebracht werden.
- Das Anbringen von Plakaten an Verkehrszeichen, Laternen auf dem Marktplatz sowie im Umfeld von 30 m der Begrüßungstafeln an den Ortseingängen ist nicht gestattet.
- Das Aufstellen von Werbeanlagen außerhalb geschlossener Ortschaften ist verboten.
- Wahlwerbung darf frühestens sechs Wochen vor dem Wahltermin angebracht werden und ist spätestens sieben Tage nach der Wahl vollständig zu entfernen. Der frühest-mögliche Termin für den Beginn der Plakatierung ist somit der 25. Januar 2026.
- Für das Anbringen von Wahlwerbung ist eine Genehmigung der Stadt Hammelburg erforderlich. Diese wird gebührenfrei erteilt.
Bei Zuwiderhandlungen werden die Plakate kostenpflichtig durch die Stadt Hammelburg entfernt.
Das Aufstellen von Werbebannern sowie das Platzieren von Bauzäunen zur Wahlwerbung auf öffentlichem Grund ist zulässig.
Bitte füllen Sie den Antrag auf Sondernutzung aus und senden ihn an sperrungen@hammelburg.de.