Wahlergebnisse Kommunalwahl Hammelburg
Verkündung des vorläufigen Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats am 08. März 2026
Bekanntmachung des vorläufigen Ergebnisses der Wahl des ersten Bürgermeisters am 08.03.2026
Ergebnisse Gemeinderatswahl 2026 in Hammelburg
Ergebnis Bürgermeisterwahl 2026 in Hammelburg
Die Ergebnisse der Kreistagswahl und Landratswahl finden Sie auf der Homepage des Landkreises: https://www.landkreis-badkissingen.de/buerger--politik/buergerservice/fachbereiche-und-abteilungen/weitere-themenbereiche/wahlen/kommunalwahl-2026/22679.Kommunalwahl-2026.html
Änderung der Öffnungszeiten wegen Nacharbeiten Kommunalwahl
Rathaus und Bürgerhaus werden für die Arbeiten rund um die Kommunalwahl benötigt.
Das Bürgerhaus ist aufgrund von Arbeiten für die Wahlvor- und Wahlnachbereitung in der Zeit vom 05.03. bis 10.03.2026 für die Öffentlichkeit geschlossen.
Auch die Sprechtage der EUTB und der Pflegelotsinnen im Bürgerhaus entfallen!
Die gesamte Stadtverwaltung bleibt am 09.03. und 10.03.2026 geschlossen!
Wahlbekanntmachungen und Musterstimmzettel
Probestimmzettel Stadtrat ausfüllen
Briefwahl in Hammelburg leicht erklärt
Briefwahl in Hammelburg leicht erklärt
Ob online beantragen oder persönlich abholen – nutzen Sie Ihr Wahlrecht einfach und bequem.
Auflagen zur Anbringung von Wahlwerbung
- Plakate dürfen im Bereich von Gehwegen nur ab einer Höhe von 2,50 m angebracht werden.
- Das Anbringen von Plakaten auf dem Marktplatz sowie im Umfeld von 30 m der Begrüßungstafeln an den Ortseingängen ist nicht gestattet.
- Das Aufstellen von Werbeanlagen außerhalb geschlossener Ortschaften ist verboten.
- Wahlwerbung darf frühestens sechs Wochen vor dem Wahltermin angebracht werden und ist spätestens sieben Tage nach der Wahl vollständig zu entfernen. Der frühest-mögliche Termin für den Beginn der Plakatierung ist somit der 25. Januar 2026.
- Für das Anbringen von Wahlwerbung ist eine Genehmigung der Stadt Hammelburg erforderlich. Diese wird gebührenfrei erteilt.
Bei Zuwiderhandlungen werden die Plakate kostenpflichtig durch die Stadt Hammelburg entfernt.
Das Aufstellen von Werbebannern sowie das Platzieren von Bauzäunen zur Wahlwerbung auf öffentlichem Grund ist zulässig.
Bitte füllen Sie den Antrag auf Sondernutzung aus und senden ihn an sperrungen@hammelburg.de.