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Bestattungseinrichtungen; Herstellung und Unterhaltung

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Die Gemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, herzustellen und zu unterhalten.

Beschreibung
Erforderliche Unterlagen
Maria Goerke

Bürgerservice/Standesamt/Friedhof

Dieter Densch

Stellvertreter Leitung Ordnungswesen

Standesamt/Friedhof

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