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Geburt im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Geburtenregister

Eine Geburt im Ausland kann im deutschen Geburtenregister nachbeurkundet werden.

Beschreibung
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Maria Goerke

Bürgerservice/Standesamt/Friedhof

Dieter Densch

Stellvertreter Leitung Ordnungswesen

Standesamt/Friedhof

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