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Immobilien; Informationen zur Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde

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Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in ihrem Besitz befinden.

Beschreibung
Antonia Günther

Sachbearbeitung Bau- und Liegenschaftsverwaltung, Forstverwaltung

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