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Kommunale Kindertageseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren / Elternbeiträge

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Für die Benutzung von Kinderbetreuungseinrichtungen können Benutzungsgebühren bzw. Elternbeiträge erhoben werden.

Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Heide Gerlach-Hirt

Leitung

KinderKiste - Tagesstätte für Schulkinder

Winfried Blum

Assistenz Finanzwesen, Zuarbeit Kindergartenangelegenheiten

Barbara Scharf

Stellvertretende Leitung

KinderKiste - Tagesstätte für Schulkinder

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