Sprungziele

Sperrzeit; Beantragung einer Verlängerung, Verkürzung oder Aufhebung

Termin Vereinbaren

Die allgemeine Sperrzeit für Gaststätten in Bayern beginnt um 5 Uhr und endet um 6 Uhr. Sie kann durch gemeindliche Verordnungen oder im Einzelfall verlängert oder aufgehoben werden.

Beschreibung
Voraussetzungen
Kosten
Rechtsbehelf
Stefan Stöth

Leitung Ordnungswesen, Marktmeister

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