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Volksbegehren; Bereithaltung von Eintragungslisten

Termin Vereinbaren

Gemeinden müssen bei Volksbegehren die Eintragungslisten zur Unterschriftsleistung durch die Stimmberechtigten bereithalten.

Beschreibung
Hannah Pusch

Hauptverwaltung, Bürgerservice und Standesamt/Friedhof

Jasmin Albrecht

Bürgerservice/Gewerberecht/Bürgerhilfsstelle

Maria Goerke

Bürgerservice/Standesamt/Friedhof

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