Die öffentliche Verwaltung bewirtschaftet eigene und gemietete Immobilien. Die Bewirtschaftung beinhaltet den laufenden Betrieb (Heizung, Strom, Wasser etc.) und Instandhaltungen. Dazu gehört auch, die Benutzung festzulegen.
Leistungen
Sportstätte der Gemeinde; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung
Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen
Kommunale Bäder; Zahlung der Benutzungsgebühren
Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren
Kommunale Musikschule; Zahlung der Gebühren
Volkshochschule; Erlass von Benutzungsregelungen
Kommunaler Hochbau; Informationen zur Sanierungsplanung
Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung
Kommunale Kindertageseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren / Elternbeiträge
Kommunale Kindertageseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung
Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot; Anordnung
Kommunale Musikschule; An-, Ab- und Ummeldung
Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.