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Information für landwirtschaftliche Betriebe

Nach den Bestimmungen der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Hammelburg (§ 10 Abs. 3 BGS/EWS) können landwirtschaftliche Betriebe mit Viehhaltung für ihre Großvieheinheiten eine Rückerstattung der Kanalgebühr erhalten.

Diese Ermäßigung erfolgt jedoch nur auf Antrag!

Hierzu ist ein Nachweis zu erbringen, z.B. durch die Vorlage des Bescheids der Tierseuchenkasse.

zum Antrag 

Wir bitten Sie diesen, mit dem entsprechenden Nachweis, bis zum 30.11.2025 per Mail an bauen@hammelburg.de zu senden.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer 09732/902-450 zur Verfügung.


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