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Information für landwirtschaftliche Betriebe

    Nach den Bestimmungen der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Hammelburg (§ 10 Abs. 3 BGS/EWS) können landwirtschaftliche Betriebe mit Viehhaltung für ihre Großvieheinheiten eine Rückerstattung der Kanalgebühr erhalten. Diese Ermäßigung erfolgt jedoch nur auf Antrag! Hierzu ist ein Nachweis zu erbringen, z.B. durch die Vorlage des Bescheids der Tierseuchenkasse. zum Antrag  Wir bitten Sie diesen, mit dem entsprechenden Nachweis, bis zum 30.11.2025 per Mail…

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