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Information für landwirtschaftliche Betriebe

    Nach den Bestimmungen der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Hammelburg (§ 10 Abs. 3 BGS/EWS) können landwirtschaftliche Betriebe mit Viehhaltung für ihre Großvieheinheiten eine Rückerstattung der Kanalgebühr erhalten. Diese Ermäßigung erfolgt jedoch nur auf Antrag! Hierzu ist ein Nachweis zu erbringen, z.B. durch die Vorlage des Bescheids der Tierseuchenkasse. zum Antrag  Wir bitten Sie diesen, mit dem entsprechenden Nachweis, bis zum 30.11.2025 per Mail…

    Hinweis zu den Öffnungszeiten im Bürgerbüro

      Eingang Verwaltungsgebäude II

      Das Bürgerbüro ist zur Zeit grundsätzlich dienstags und mittwochs ganztägig geschlossen. An diesen Tagen sind Besuche ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminabsprache möglich.  Am Montag, Donnerstag und Freitag bleibt es bei den regulären Öffnungszeiten: Montag:        08.00-12.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr Donnerstag:  08.00-16.00 Uhr Freitag:         08.00 - 12.00 Uhr  Ihren persönlichen Besuch buchen Sie bitte hier.  Alternativ können Termine telefonisch unter 09732 902-440…

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