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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird,

Beschreibung
Silke Preyer

Stellvertretung Geschäftsleitung

Roland Goerke

Geschäftsleiter, Leitung

Zentrale Dienste

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