Sonderparkausweise 2024

Anwohnerparkausweise 2024 / Quartier A + B + Rote-Kreuz-Straße
Ab sofort kann der Betrag von 30 Euro/je Parkausweis für 2024 überwiesen werden, wenn die Voraussetzungen für die Ausstellung
Erster Wohnsitz in Hammelburg und kein eigener Stellplatz/Garage
gegeben sind.
Auf dem Verwendungszweck müssen der Name und die bisherige Parkausweisnummer angegeben werden.
Die Abholung der ausgestellten Anwohnerparkausweise ist zwischen dem 08.01. bis 29.02.2024 im Zimmer 1.1 -Straßenverkehrsbehörde- in der Frobeniusstraße 2 während der Öffnungszeiten möglich.
Entsprechende Kfz-Scheine und der Parkausweis 2023 sind bei der Abholung vorzulegen.
Ab dem 01.03.2024 verlieren die Parkausweise 2023 ihre Gültigkeit.
Handwerkerparkausweise und Ausweise für Geschäftsbetriebe werden nur noch auf Antrag ausgestellt.
www.buergerservice-portal.de/bayern/hammelburg/ausnahmegenehmigung-zum-parken-handwerker/